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Informationen im Umgang mit Küchenabfällen aus internationalem Schiffsverkehr
Die Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EU) Nr. 142/2011 geben u.a. vor, dass Küchenabfälle aus internationalem Schiffsverkehr von einem Handelspapier für Material der Kategorie 1 begleitet werden müssen.