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Auswirkungen des Brexit auf britische Staatsangehörige im Landkreis Cuxhaven

Auch im Landkreis Cuxhaven leben und arbeiten britische Staatsangehörige und ihre Familien.

Sie sind von den Folgen des Brexit unmittelbar betroffen, denn seit dem 1. Januar 2021 erfüllen Sie nicht mehr die Voraussetzungen des Aufenthaltsrechtes für EU-Staatsangehörige. Die Betroffenen müssen ihre Ansprüche nun mittels eines Anzeigebogens und entsprechender Nachweise von der Ausländerbehörde überprüfen lassen. Sie werden derzeit von der Ausländerbehörde angeschrieben, um über ihre weiteren Möglichkeiten zu informieren.
Bereits nach der Brexitentscheidung 2016 wurden alle 118 im Kreisgebiet (ohne Stadt Cuxhaven) lebenden Britinnen und Briten schriftlich auf die Möglichkeit eines Antrags auf Einbürgerung hingewiesen. „Mit der Einbürgerung nehmen sie eine Mehrstaatlichkeit in Kauf. Bis zum Ende der Antragsfrist am 31.12.2020 haben 44 Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.“, berichtet Frau Steinbis, Teamleiterin Ausländerbehörde in der Kreisverwaltung.
Hier lebende Britinnen und Briten und ihre Familienangehörigen haben auch ohne einen Antrag auf Einbürgerung ein Aufenthaltsrecht auf Grund des Austrittsabkommens, wenn sie vor dem 31.12.2020 hier gelebt haben. „Das gilt dauerhaft, wenn sie sich schon mehr als fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben. Bis dahin werden befristete Aufenthaltserlaubnisse erteilt“, erläutert Steinbis. Die Betroffenen sind nun aufgefordert, Kontakt zur Ausländerbehörde aufzunehmen, um die jeweiligen Ansprüche überprüfen zu lassen. Ein entsprechender Anzeigebogen ist auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven online gestellt worden.

Unsicherheit gibt es bei den Betroffenen und ihren Arbeitgebern auch hinsichtlich ihrer Beschäftigung. „Hier lässt sich Gutes berichten“, meint Steinbis. „Es ändert sich nichts, wenn die Personen bereits am 31.12.2020 in dem Betrieb beschäftigt waren. Hierzu wird eine Information für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vom Bundesinnenministerium auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven eingestellt. Sie ist hier zu finden.

Britische Staatsangehörige, die nicht nach dem Austrittsabkommen berechtigt sind, sind seit dem 1. Januar 2021 aufenthaltsrechtlich so gestellt wie Staatsangehörige anderer Drittstaaten. Ohne vorherige Erlaubnis dürfen sie in Deutschland keine Erwerbstätigkeit ausüben.

„Die aufenthaltsrechtlichen Regelungen sind komplex“, macht Steinbis deutlich und empfiehlt, frühzeitig Erkundigungen über die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland einzuholen.

Für weitere Fragen steht die Ausländerbehörde gerne zur Verfügung. Zudem hat die Europäische Kommission über das Europe-Direct-Kontaktzentrum eine Hotline eingerichtet: 00800/6789 1011, auch zu erreichen über: https://europa.eu/european-union/contact/europe-direct-answering-your-questions-about-eu_de

Den Anzeigebogen finden Sie hier.


Autor: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven, 20.01.2021