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Artenschutz

Eine Übersicht

Der Artenschutz ist ein Fachbereich des Naturschutzes. Im Aufgabengebiet des Artenschutzes werden insbesondere Fragen zum Schutz wildlebender, zum Teil bedrohter Tier- und Pflanzenarten bearbeitet.

Zu den weiteren Aufgaben des Artenschutzes gehört die Pflege, die Entwicklung und die Wiederherstellung von Biotopen, auch zur Wiederansiedlung verdrängter Pflanzen und Tiere. Die Bereiche des Tierschutzes, der Jagd, der Fischerei, der Forstwirtschaft sowie die Behandlung landwirtschaftlicher Flächen, z.B. mit Dünger oder Pestiziden, unterliegen nicht den Vorschriften über den Artenschutz.

Als wesentliche Instrumente des Artenschutzes stehen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Verbindung mit der EG-Verordnung Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels, das Bundesnaturschutzgesetz, die Bundesartenschutzverordnung sowie das Niedersächsische Naturschutzgesetz zur Verfügung.

Während der internationale Artenschutz z.B. Elefanten, Affen, alle Papageienarten unter einen besonderen Schutz stellt, stuft die Bundesartenschutzverordnung mit bestimmten Ausnahmen alle heimischen Säugetierarten als besonders geschützte Tiere ein, ebenso alle europäischen Vögel und Reptilien sowie alle europäischen Lurcharten, dazu viele Insekten, insbesondere Libellen, Hornissen, Ameisen und Schmetterlinge. Auch zahlreiche Farne und Blütenpflanzen sind besonders geschützt, ebenso viele Moose, Flechten und Pilze.

Alle besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten, auch erkennbare Teile oder Erzeugnisse davon, unterliegen bestimmten, zum Teil sehr strengen Besitz-, Vermarktungs- und Verkehrsverboten.

In Niedersachsen sind neben den Zollbehörden der Niedersächsiche Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sowie die unteren Naturschutzbehörden im Wesentlichen für den Vollzug und die Kontrolle im Bereich des Artenschutzes zuständig.

Einen weiteren Aspekt des Artenschutzes stellt die Genehmigungspflichtigkeit bestimmter Tiergehege dar. So bedürfen z. B. die Errichtung, die Erweiterung und der Betrieb von Tiergehegen mit einer bestimmten Mindestgröße außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden und die Haltung von besonders geschützten Tierarten (z.B. Papageienhaltung in Außenvolieren) einer Tiergehegegenehmigung.

Ihr Ansprechpartner ist

Telefon: 04721 66-2343
Fax: 04721 66-270301
E-Mail: n.schaefer(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 215
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