Sportförderung
Förderung des Sportstättenbaus (Vereine)
Nach den Richtlinien über die Förderung des Sportstättenbaus im Landkreis Cuxhaven vom 13. März 2022 kann der Neu-, Aus- und Umbau sowie die Sanierung von Sportstätten in der Trägerschaft von Vereinen, die dem Kreissportbund angeschlossen sind, gefördert werden.
Bei allen Vorhaben müssen sich die Gemeinden/Samtgemeinden mit mindestens dem gleichen Förderungsanteil wie der Landkreis an der Gesamtfinanzierung beteiligen.
Die Zuweisungen des Landkreises betragen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel grundsätzlich bis zu
20 v. H. der als förderungsfähig anerkannten Kosten.
Die Anträge sind für das Jahr 2026 spätestens bis zum 31.08.2025 einzureichen. Den Anträgen sind die notwendigen Bauzeichnungen, Lagepläne, Grundrisse, Baubeschreibungen, Verträge, Genehmigungen, ausführliche Erläuterungen mit Kostenermittlung und Kostenvoranschlägen beizufügen.
Über vorliegende Förderanträge entscheidet der Kreisausschuss im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Richtlinie über die Förderung des Sportstättenbaus im Landkreis Cuxhaven (ab 01.01.2022)