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Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege kann erhalten, wer pflegebedürftig ist, Einkommen und Vermögen nur unterhalb bestimmter Grenzen hat und Leistungen der Pflegeversicherung nicht oder in nicht ausreichender Höhe erhält. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt.

Die Hilfe zur Pflege wird ambulant im häuslichen Bereich, aber auch teil- oder vollstationär bei einer Unterbringung in einem anerkannten Seniorenheim gewährt, sofern eine mindestens Pflegegrad 2 anerkannt worden ist.

Vor einer Heimaufnahme oder vor dem Beginn einer ambulanten häuslichen Pflege wird seitens des Landkreises Cuxhaven als Träger der Sozialhilfe eine umfassende Beratung angeboten. 

Vor und während der Gewährung von Hilfe zur Pflege ist zu prüfen, ob Pflegebedürftige Ansprüche haben, die vorrangig zur Finanzierung der Leistungen einzusetzen sind. In Betracht kommen u.a. Ansprüche gegen andere Sozialleistungsträger oder zivilrechtliche Ansprüche, z.B. aus gesetzlichen oder vertraglichen Unterhaltsansprüchen.

Anträge

Hilfe zur Pflege - Antrag

Hilfe zur Pflege - Merkblatt

Ihre Ansprechpartner/innen zu diesem Fragenkomplex sind

Telefon: 04721 66-2623
Fax: 04721 66-270318
E-Mail: k.lingl(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 159
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Telefon: 04721 66-2318
Fax: 04721 66-270297
E-Mail: j.kleinschmidt(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 160
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