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Das Förmliche Genehmigungsverfahren
mit Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ablauf des Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung

Entscheidungen über Bauanträge werden normalerweise nicht unter Einbeziehung der Öffentlichkeit getroffen. Denn Öffentlichkeit, das sind mehr Personen, als nur die unmittelbar betroffenen Nachbarn.

Sofern z. B. bei Wohnbauvorhaben, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Projekten die Belange direkter Nachbarn betroffen sein können, nimmt der Landkreis Cuxhaven von sich aus Kontakt mit den Betroffenen auf.

In manchen Fällen - die im Landkreis Cuxhaven die Ausnahme sind - werden Vorhaben jedoch so groß, dass der Gesetzgeber eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorschreibt. Rechtsgrundlage hierfür ist dann das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Das kann z. B. dann der Fall sein, wenn

  • eine Windfarm mit mehr als 20 Windenergieanlagen,
  • ein Hähnchenmaststall mit mehr als 40.000 Tierplätzen oder
  • ein Schweinestall mit mehr als 2.000 Mastschweineplätzen

gebaut und betrieben werden soll.

Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen

In einem solchen - sog. Förmlichen Genehmigungsverfahren - werden zunächst die Antragsunterlagen für einen Monat öffentlich ausgelegt. Dies geschieht beim Landkreis Cuxhaven und i. d. R. auch bei der Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde, in der die Anlage gebaut werden soll. Dort kann jedermann - also nicht nur die direkte Anlieger - Einsicht in die Antragsunterlagen nehmen.

Einwendungen

Gegen das Vorhaben können Einwendungen erhoben werden. Die Einwendungsfrist ist allerdings begrenzt. Sie endet zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist. Die genauen Termine werden jeweils in der Veröffentlichung bekannt gegeben.

Erörterungstermin

Ist die Einwendungsfrist abgelaufen, dann entscheidet der Landkreis Cuxhaven nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt weden soll. In diesem Termin werden dann die fristgerecht erhobenen Einwendungen mit dem Vorhabenträger erörtert. Derjenige, der Einwendungen erhoben hat, kann an dem Termin teilnehmen. Darüberhinaus ist der Erörterungstermin öffentlich, d. h. es darf jedermann als Zuhörer teilnehmen; diese Personen nehmen aber nicht aktiv an der Erörterung teil.

Entscheidung

Nach Abschluss des Erörterungstermins werden die Ergebnisse der Sitzung ausgewertet. Bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag kann daher noch Zeit vergehen, weil die Ergebnisse der öffentlichen Erörterung erst eingehend geprüft und gewürdigt werden müssen. Die Entscheidung wird dann durch einen Bescheid getroffen. Das Ergebnis wird bekanntgemacht, ggf. durch öffentliche Bekanntmachung.

Laufende und abgeschlossene Genehmigungsverfahren

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