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Windpark Holßel

Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Errichtung von 20 Windenergieanlagen im Windpark Holßel

Vorhabenträger:
Energiekontor Windkraft GmbH & Co. WP HOL KG, Stresemannstraße 46, 27570 Bremerhaven

Entscheidung

Der Energiekontor Windkraft GmbH & Co. WP HOL KG, Stresemannstraße 46, 27570 Bremerhaven, wurde am 16.09.2011 die Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung von 20 Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-82 E2, Nennleistung 2,3 MW, mit einer Nabenhöhe von 98,38 m, einem Rotordurchmesser von 82,00 m und einer Gesamthöhe von 139,38 m am Standort Holßel im Rahmen des sog. Repowering erteilt.

Bauort sind die Flurstücke 59, 30, 55, 35, 53, 36, 43/1, 28 und 58, Flur 26 sowie 19, 4, 24/2, 55/1, 9/1 und 9/2 (je zur Hälfte), 13, 16, 61/1, 58/1, 39 und 32, Flur 27 jeweils in der Gemarkung Holßel. Für die Baustelleneinrichtung und als zeitweiliges Bodenlager werden die Flurstücke 15 und 16, Flur 21, Gemarkung Holßel genutzt.

Die Flurstücke liegen nordwestlich der Bundesautobahn A27 – Anschlussstelle Neuenwalde.

Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen (Auflagen und Hinweise).
 
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, einzulegen.

Hinweis: Die Widerspruchsfrist ist abgelaufen.
 

Öffentliche Auslegung des Genehmigungsbescheides
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides lag vom 07.10.2011 bis zum 20.10.2011 zur Einsicht aus.

Der Bescheid konnte (inklusive der Begründung) beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, sowie im Bürgerbüro der Stadt Langen, Sieverner Straße 10, 27607 Langen, eingesehen werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Cuxhaven, 22. November 2011

Landkreis Cuxhaven
Der Landrat
Im Auftrag

I t j e n
Kreisamtsrat