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Windfarm Uthlede/Lehnstedt -
Errichtung von zwölf Windenergieanlagen

Förmliches Genehmigungsverfahren nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Firma Energiekontor AG, Mary-Somerville-Str. 5, 28359 Bremen, hat beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für den Windpark Uthlede II - Süd wie folgt beantragt:

Errichtung von zwölf neuen Windenergienanlagen des Typs "GE 2,75- 103" je 2,75 MW, mit 98,32 m Nabenhöhe, Rotordurchmesser: 103,00 m; Gesamthöhe: 150,00 m; zusätzlich sind wegebauliche Maßnahmen und zwölf Kranstellplätze, eine Brücke über das Kuhfleeth sowie die Errichtung einer Stromübergabestation/ ein Umspannwerk (UW) geplant.

Bauort sind die Flurstücke:
Gemarkung Uthlede, Flur 7, Flurstück 66              WEA 1
Gemarkung Lehnstedt, Flur 4, Flurstück 18/3        WEA 2
Gemarkung Lehnstedt, Flur 4, Flurstück 8/3          WEA 3
Gemarkung Lehnstedt, Flur 4, Flurstück 15/1        WEA 4
Gemarkung Lehnstedt, Flur 4, Flurstück 52/2        WEA 5
Gemarkung Uthlede, Flur 13, Flurstück 114/1        WEA 6
Gemarkung Uthlede, Flur 13, Flurstück 105           WEA 7
Gemarkung Uthlede, Flur 13, Flurstück 32/2          WEA 8
Gemarkung Uthlede, Flur 13, Flurstück 75             WEA 9
Gemarkung Uthlede, Flur 13, Flurstück 37/1          WEA 10
Gemarkung Uthlede, Flur 13, Flurstück 61             WEA 11
Gemarkung Uthlede, Flur 13, Flurstück 54/2          WEA 12
Gemarkung Uthlede, Flur 13, Flurstück 96/1         Umspannwerk

Das Vorhaben wird hiermit nach § 10 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes und § 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Durch das Vorhaben wird der bestehende Windpark bei Uthlede nach Süden und Südwesten erweitert. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist auf Grund der Gesamtzahl aller vorhandenen und beantragten Anlagen zwingend erforderlich und beantragt. Dieses wird hiermit nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls bekannt gemacht.

Öffentlichkeitsbeteiligung -
Auslegung der Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen wurden zusammen mit der Umweltverträglichkeitsstudie vom 21.06.2013 bis einschließlich 22.07.2013 zur Einsicht ausgelegt.

Die Antragsunterlagen konnten im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.

Ebenso war eine Einsichtnahme im Gemeindebüro Forsthaus des Rathauses der Samtgemeinde Hagen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr) im 1. OG, Zimmer F03 möglich.

Einwendungsfrist

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben konnten schriftlich beim Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, erhoben werden. Sie mussten dort bis einschließlich 05.08.2013 eingegangen sein. Die Einwendungsfrist ist folglich abgelaufen. Damit sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Erörterungstermin

Innerhalb der Einwendungsfrist wurden keine Einwendungen erhoben.

Der für Donnerstag den 22.08.2013, 14.00 Uhr im Kreishaus des Landkreises Cuxhaven, Großer Sitzungssaal (Raum 1), Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven festgesetzte Termin findet daher nicht statt (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 der 9. BImSchV).

Cuxhaven, den 13.08.2013

Landkreis Cuxhaven
Der Landrat
i. V. Jochimsen
Erster Kreisrat