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Windfarm Flögeln-Stüh

Errichtung von sechs Windenergieanlagen bei gleichzeitigem Abbau von fünf vorhandene Windenergienanlagen im Windpark Flögeln - Stüh

Förmliches Genehmigungsverfahren nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Firma Energiekontor AG, Mary-Somerville-Str. 5, 28359 Bremen, hat beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für den Windpark Flögeln- Stüh das (sog. Repowering und Erweiterung) wie folgt beantragt:                                                                   
Rückbau von fünf vorhandenen Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Enercon E 40 und anschließende Errichtung von sechs neuen WEA des Typs "Enercon  E-101" mit 135,40 m Nabenhöhe, Rotordurchmesser: 101,00 m; Gesamthöhe: 185,90 m; zusätzlich sind wegebauliche Maßnahmen und sechs Kranstellplätze sowie die Errichtung einer Stromübergabestation geplant.

Bauort sind die Flurstücke Nr. 23, 24, 26, 28, 32, 34, 39/3 und 46, der Flur 19 jeweils in der Gemarkung Flögeln (sog. „Schwarzes Moor“).

Das Vorhaben wurde nach § 10 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes und § 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht. Für das Vorhaben wurde nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der zurzeit gültigen Fassung eine allgemeine Vorprüfung gem. § 3c Satz 1 UVPG durchgeführt. Die Vorprüfung hatte die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben. Dieses wurde nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls bekannt gemacht.

Öffentlichkeitsbeteiligung -
Auslegung der Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen lagen zusammen mit der Umweltverträglichkeitsstudie vom 26.04.2013 bis einschließlich 27.05.2013 zur Einsicht aus

Die Antragsunterlagen konnten im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, sowie im Rathaus der Samtgemeinde Bederkesa, Am Markt 8, 27624 Bad Bederkesa, eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung ist damit beendet.

Einwendungsfrist

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben konnten schriftlich beim Landkreis Cuxhaven erhoben werden. Sie mussten dort bis einschließlich 10.06.2013 eingegangen sein. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungsfrist ist somit abgelaufen.

Erörterungstermin

Unter Bezugnahme auf die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens nach § 10 Abs. 3 BImSchG vom 28.06.2012 wurde öffentlich bekanntgemacht, dass der für den 26. Juni 2013 um 16:30 Uhr im Kreishaus des Landkreises Cuxhaven, Großer Sitzungssaal (Raum 1), Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, vorgesehene Erörterungstermin gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV entfallen konnte, da keine Einwendungen erhoben wurden.

Genehmigung

Der Firma Energiekontor AG, Mary-Somerville-Str. 5, 28359 Bremen, wurde am 16.07.2013 die Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für das Repowering und die Erweiterung des Windparks Flögeln- Stüh erteilt. Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen (Auflagen und Hinweise).

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 06.09.2013 bis zum 19.09.2013 zur Einsicht ausgelegt.

Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.

Ebenso ist eine Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Bederkesa, Am Markt 8, 27624 Bad Bederkesa, während der Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr) im 2 OG, Zimmer 208 möglich. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (20.09. - 21.10.2013) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 12/2012, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen.

Die Widerspruchsfrist endet am Montag, den 21. Oktober 2013 um 24:00 Uhr.

Cuxhaven, 5. September 2013

LANDKREIS CUXHAVEN
Der Landrat

In Vertretung

Jochimsen
Erster Kreisrat