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Windpark Oberndorf
Errichung von sieben Windenergieanlagen

Förmliches Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Fa. Windpark Infrastruktur Oberndorf Intern GmbH & Co. KG, Alter Weg 23, 27478 Cuxhaven, hat beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung gem. § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), in der derzeit geltenden Fassung für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen beantragt.

Die Anlage besteht aus sieben neuen Windenergienanlagen des Typs "Enercon E-101“ mit 135,40 m Nabenhöhe, 101,00 m Rotordurchmesser und 185,90 m Gesamthöhe; zusätzlich sind wegebauliche Maßnahmen, Kranstellplätze und Montageplätze geplant.

Die Standorte der einzelnen Windenergieanlagen befinden sich in der Gemarkung Oberndorf, Flur 2, Flurstück 7 und 45, Flur 3, Flurstücke 44, 47, 18, 50, 51 und 26.

Parallel zu diesem Verfahren hat die Fa. Denker & Wulf AG, Windmühlenberg, 24814 Sehestedt beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung gem. § 4 Abs. 1 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von fünf weiteren Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Geversdorf, ebenfalls des Typs Enercon E-101 mit den gleichen Abmessungen wie die jetzt beantragten, beantragt.

In einem weiteren parallelen Genehmigungsverfahren hat die Fa. Denker & Wulf AG, Windmühlenberg, 24814 Sehestedt, beim Landkreis Stade eine Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer weiteren Windenergieanlage im Gemeindegebiet Balje (nach vorherigem Rückbau von drei Windkraftanlagen), ebenfalls des Typs Enercon E-101 mit den gleichen Abmessungen wie die jetzt beantragten, beantragt.

Zudem bleiben im Gemeindegebiet Balje, im Landkreis Stade, drei bereits genehmigte Windenergieanlagen erhalten. Dabei handelt es sich um zwei Windenergieanlagen des Typs REpower MD-70 mit einer Nabenhöhe von 65 m und einem Rotordurchmesser von 70,00 m und eine Windenergieanlage des Typs VESTAS V-80 mit einer Nabenhöhe von 60 m und einem Rotordurchmesser von 80,00 m.

Die sieben jetzt beantragten Windenergieanlagen bilden zusammen mit den weiteren fünf hier beantragten und der einen im Nachbarkreis Stade beantragten Windenergieanlage sowie den drei im Landkreis Stade verbleibenden Windenergieanlagen zukünftig eine Windfarm mit insgesamt 16 Windenergieanlagen und damit ein Vorhaben, das unter Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweitverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. 1 S. 94) in der zur Zeit gültigen Fassung aufgeführt und in Spalte 2 mit einem "A" versehen ist. Für das Vorhaben wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c Satz 1 UVPG durchgeführt. Die Vorprüfung hat die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben. Dieses wird hiermit gem. § 9 des UVPG bekannt gemacht.

Aufgrund der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das Vorhaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c) der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 und § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) durchzuführen.

Das geplante Vorhaben wurde gemäß § 10 Abs. 2 BImSchG am 8. August 2013 öffentlich bekannt gemacht. 

Auslegung der Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen lagen zusammen mit der Umweltverträglichkeitsstudie vom 16.08.2013 bis einschließlich 16.09.2013 zur Einsicht an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Landkreis Cuxhaven
Amt Bauaufsicht und Regionalplanung
Raum 322
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
Einsichtsmöglichkeiten:
montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr,
montags bis donnerstags von 13:30 bis 15:30 Uhr

Samtgemeinde Am Dobrock
Raum 2.14
Am Markt 1
21781 Cadenberge
Einsichtsmöglichkeiten:
montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr,
montags und dienstags von 14.00 bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr,
freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr.

Landkreis Stade
Bauordnungsamt,
Zimmer 13
Am Sande 4
21682 Stade
Einsichtsmöglichkeiten:
montags und dienstags: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
mittwochs und freitags 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
donnerstags 8.00 Uhr – 17.00 Uhr

Samtgemeinde Nordkehdingen
Zimmer 12
Hauptstraße 31
21729 Freiburg/Elbe
Einsichtsmöglichkeiten:
montags und dienstags: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
mittwochs und freitags 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
donnerstags 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Einwendungsfrist

Einwendungen konnten vom 16.08.2013 bis einschließlich 30.09.2013 schriftlich bei den obigen Stellen erhoben werden. Die Einwendungen waren rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb der Einwendungsfrist bei diesen Stellen eingegangen sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Gem. § 12 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) wurden die Einwendungen dem Antragsteller und, so weit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden bekanntgegeben.

Erörterungstermin - Terminaufhebung

Aufgrund der nach dem UVPG erforderlichen gemeinsamen Betrachtung als Windfarm mit insgesamt 16 Windenergieanlagen in den Gemeinden Geversdorf, Oberndorf und Balje sollen die Erörterungstermine für die anhängigen Verfahren als gemeinsamer Erörterungstermin der Landkreise Cuxhaven und Stade durchgeführt werden.

Der vorgesehene Termin zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen am 05.11.2013, 10:00 Uhr,

im Rathaus der Samtgemeinde Am Dobrock,
Sitzungszimmer,
Am Markt 1
21781 Cadenberge,

wird aufgehoben und auf einen späteren Zeitpunkt verlegt.

Die Verlegung des Erörterungstermins ist im Hinblick auf dessen zweckgerechte Durchführung erforderlich. Ort und Zeit des neuen Erörterungstermins werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt erneut bekannt gemacht.

Cuxhaven, 17. Oktober 2013

Landkreis Cuxhaven
Der Landrat
i. V. Jochimsen
Erster Kreisrat

Erörterungstermin

Die Fa. Windpark Infrastruktur Oberndorf Intern GmbH  Co.KG, Alter Weg 23, 27478 Cuxhaven, hat beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung gem. § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung 17.05.2013 (BGBL. I S. 1274), in der derzeit geltenden Fassung, zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windenergieanlagen beantragt. Die Standorte der einzelnen Windenergieanlagen befinden sich in der Gemarkung Oberndorf, Flur 2, Flurstück 7 und 45, Flur 3, Flurstücke 44, 47, 18, 50, 51 und 26.

Die sieben jetzt beantragten Windenergieanlagen bilden zusammen mit weiteren fünf hier beantragten und einer im Nachbarkreis Stade beantragten Windenergieanlage sowie den drei im Landkreis Stade verbleibenden Windenergieanlagen zukünftig eine Windfarm mit insgesamt 16 Windenergieanlagen.

Der mit der Bekanntmachung des Vorhabens vom 29.07.2013, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven am 08.08.2013, angesetzte Erörterungstermin ist durch öffentliche Bekanntmachung vom 17.10.2013, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven am 31.10.2013, aufgehoben worden.

Der neue Erörterungstermin findet statt am

Dienstag, den 17.12.2013, ab 12.30 Uhr, Raum N11 und N12
der BBS Cadenberge, Im Park 4, 21781 Cadenberge

Sollte die Erörterung am 17.12.2013 nicht angeschlossen werden können, wird sie an den darauffolgenden Werktagen (außer samstags) am selben Ort zur gleichen Zeit fortgesetzt.

Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die Einwendungen werden auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden im Erörterungstermin nicht behandelt; für diese steht der Rechtsweg vor ordentlichen Gerichten offen (§ 10 Abs. 3 Sätze 5 und 6 BImSchG).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Antrag und die Einwendungen öffentlich bekannt gemacht wird und diese Bekanntmachung die Zustellung des Genehmigungsbescheides an die Einwenderinnen und Einwender gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG ersetzen kann.

Hinweis:

Sollten bis zum Erörterungstermin Unterlagen zu diesem Genehmigungsantrag bei der Genehmigungsbehörde nachgereicht werden, werden diese nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) wie folgt zugänglich gemacht : Im Internet unter www.landkreis-cuxhaven.de über den Pfad "Verwaltung  Veröffentlichungen>Bekanntmachungen" wird auf nachgereichte und geänderte Unterlagen hingewiesen. zu denen auf Antrag beim Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Zugang gewährt wird.

Cuxhaven, den 19.11.2013                                             Landkreis Cuxhaven
                                                                                             Der Landrat
                                                                                            In Vertretung
                                                                                               Jochimsen
                                                                                            Erster Kreisrat

 

Ablehnung

Der Antrag der Firma Windpark Infrastruktur Oberndorf Intern GmbH  Co.KG, Alter Weg 23, 27478 Cuxhaven, auf Errichtung und Betrieb von sieben Windenergieanlagen vom Typ Enercon E 101 (Nabenhöhe 135,40 m, Rotorendurchmesser : 101,00 m, Gesamthöhe 185,90 m) mit den Bezeichnungen "WEA 7-13" auf den Flurstücken 7 und 45 der Flur 2 und den Flurstücken 44, 47, 18, 50 51 und 26 der Flur 3, Gemarkung Oberndorf, wurde am 15.09.2014 abgelehnt.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 26.09.2014 bis zum 09.10.2014 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden. Ebenso ist eine Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde  Am Dobrock, Am Markt 1, 21781 Cadenberge, Fachbereich Bauen, Zimmer 2.14, montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr, freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr, sowie montags und dienstags von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr möglich.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (10.10. -10.11.2014) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 24/2012, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen.

Cuxhaven, den 25.09.2014                                             Landkreis Cuxhaven
                                                                                             Der Landrat
                                                                                            In Vertretung
                                                                                               Jochimsen
                                                                                            Erster Kreisrat

Die Widerspruchsfrist endet am 10.11.2014 um 24.00 Uhr.

Diese Entscheidung hat noch keine Rechtskraft erlangt.

 

Gerichtliches Klageverfahren

Gegen die Entscheidung des Landkreises Cuxhaven zur Ablehnung des Genehmigungsantrages hat der Antragsteller das Rechtsmittel der Klage vor dem Verwaltungsgericht Stade eingelegt.

Im Rahmen dieses Klageverfahrens hat der Antragsteller beim Landkreis Cuxhaven nunmehr ergänzende Unterlagen zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des abgelehnten Vorhabens vorgelegt.

Derzeit wird vom Landkreis Cuxhaven geprüft in welchem Umfang diese Unterlagen nach den gesetzlichen Bestimmungen einer erneuten ergänzende Bekanntmachung und Auslegung bedürfen.

Cuxhaven, 05.09.2016

Genehmigung nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz

Errichtung und Betrieb von sieben Windenergieanlagen im Windpark Oberndorf, Samtgemeinde Land Hadeln, Landkreis Cuxhaven

Der Windpark Infrastruktur Oberndorf Intern GmbH & Co.KG, Alter Weg 23, 27478 Cuxhaven, wurde am 29.12.2016 der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid unter Ersetzung des Widerspruchsbescheides in Gestalt des Änderungsbescheides gemäß §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen im Windpark Oberndorf erteilt.

Die Errichtung und der Betrieb der Windenergieanlagen wurde in der Gemarkung Oberndorf, Flur 2, Flurstücke 7 und 45 und Gemarkung Oberndorf, Flur 3, Flurstücke 44, 17, 50, 57 und 51 zugelassen.

Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, Widerspruch eingelegt werden.

Der Genehmigung ging ein Widerspruchs- und Klageverfahren zu der zuvor unter dem 15.09.2014 verfügten Ablehnung wegen Unvollständigkeit des Antrags voraus. Die Genehmigung ergeht unter Berücksichtigung der vom Verwaltungsgericht Stade im Rahmen des öffentlichen Erörterungstermins am 08.12.2016 geäußerten Rechts- und Fachansichten.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 13.01.2017 bis einschließlich zum 26.01.2017 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr)

Bürgerbüro der Samtgemeinde Land Hadeln, Hadler Platz 1, 21762 Otterndorf, zu den Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 08.30 – 14.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.30 bis 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr

Bürgerbüro der Samtgemeinde Land Hadeln, Am Markt 1, 21781 Cadenberge zu den Öffnungszeiten: Montag – Freitag 08.00 bis 12.30 Uhr, Dienstag, Freitag 14.00 – 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (27.02.2017 um 24.00 Uhr) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 24/2012, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.

Cuxhaven, den 03.01.2017

Landkreis Cuxhaven

Der Landrat

In Vertretung

Jochimsen
Erster Kreisrat

Teilweise Anordnung der sofortigen Vollziehung

Am 10.02.2017 wurde die sofortige Vollziehung der 1. Änderungsgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vom 29.12.2016 - Az. 63 ImG 24/2012 für den Windpark Oberndorf - mit Ausnahme der Fundament- und Hochbauarbeiten an den Windkraftanlagen und mit Ausnahme von Kranstellflächen, die der statischen Prüfung bedürfen, angeordnet.

Diese Entscheidung wird in der nächstmöglichen Ausgabe des Amtsblattes am 02.03.2017 und am gleichen Tage in der Niederelbe-Zeitung öffentlich und vorab hier an dieser Stelle bekanntgegeben.

Cuxhaven, 10.02.2017

Landkreis Cuxhaven

Der Landrat

In Vertretung

Jochimsen
Erster Kreisrat

 

Vollständige Anordnung der sofortigen Vollziehung

Am 06.03.2017 wurde die sofortige Vollziehung der 1. Änderungsgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vom 29.12.2016 - Az. 63 ImG 24/2012 für den Windpark Oberndorf - vollständig angeordnet.

Diese Entscheidung wird in der nächstmöglichen Ausgabe des Amtsblattes am 16.03.2017 und am gleichen Tage in der Niederelbe-Zeitung öffentlich und vorab hier an dieser Stelle bekanntgegeben.

Cuxhaven, 06.03.2017

Landkreis Cuxhaven

Der Landrat

Bielefeld