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Odisheim: Errichtung von drei Windenergieanlagen

Errichtung von drei Windenergieanlagen

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Umweltverträglichkeitsprüfung

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Firmen Energiekontor AG, Mary-Somerville-Str. 5, 28359 Bremen und PNE WIND AG, Peter-Henlein-Str. 2-4, 27472 Cuxhaven haben mit Schreiben vom 19. Oktober 2015 die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs

„Senvion 3.4M114“ mit einer Leistung von jeweils 3,37 MW nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt.

Die drei Windenergieanlagen haben eine Nabenhöhe von 119,00 m, einen Rotordurchmesser von 114,00 m bei einer Gesamthöhe von 176,00 m.

Die Errichtung und der Betrieb sind auf folgenden Standorten geplant:

„WEA 1“ – Gemarkung Odisheim, Flur 8, Flurstücke 41/2 und 44/2,

„WEA 2“ – Gemarkung Odisheim, Flur 8, Flurstücke 128 und 134,

„WEA 3“ – Gemarkung Odisheim, Flur 8, Flurstücke 172 und 174.

 Im Zusammenhang mit der Errichtung der Windenergieanlagen sind darüber hinaus folgende Maßnahmen geplant:

 - 3 Kranstellflächen,

- Wegebau

- Kabellegung,

- Kompensationsflächen

- eine – in einem gesonderten Baugenehmigungsverfahren beantragte Brücke

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war gemäß §§ 3a, 3c Satz 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.3 der Anlage 1 UVPG durch eine standortbezogene

Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Das Genehmigungsverfahren ist daher unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 4 in Verbindung mit § 10 BImSchG in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Das geplante Vorhaben wird hiermit nach § 10 Abs. 3 BImSchG bekannt gemacht.

Auslegung der Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen werden zusammen mit der Umweltverträglichkeitsstudie vom 23.09.2016 bis einschließlich 24.10.2016 zur Einsicht ausgelegt.

Die Antragsunterlagen können im genannten Zeitraum beim

- Landkreis Cuxhaven,
Amt Bauaufsicht und Regionalplanung,
Vincent-Lübeck-Straße 2,
27474 Cuxhaven,
Raum 322
(montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr)

- Bürgerbüro der Samtgemeinde Land Hadeln, Hadler Platz 1, 21762 Otterndorf, zu den Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 8.00 -14.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

- Fachbereich Planen - Bauen - Umwelt der Samtgemeinde Land Hadeln, Hauptstraße 40, 21775 Ihlienworth, zu den Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.30 - 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14.00- 17.30 Uhr.

- Samtgemeinde Börde Lamstedt, Bauamt - Zimmer 7, Schützenstraße 20, 21769 Lamstedt, zu den Öffnungszeiten: montags bis freitags 08.00 – 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr.

eingesehen werden.

Einwendungsfrist

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind während der Einwendungsfrist, diese beginnt am 23. September 2016 und endet mit Ablauf des 07. November 2016, schriftlich bei

den genannten Auslegungsstellen geltend zu machen. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Erörterungstermin

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet der Erörterungstermin statt, werden sämtliche form-und fristgerecht erhobenen Einwendungen anlässlich dieses Termins am

14. November 2016, ab 10:00 Uhr,

im Raum 1 „Sitzungssaal“ des Landkreises Cuxhaven,

Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven erörtert.

Sollte die Erörterung am 14. November 2016 nicht abgeschlossen werden können, wird sie an den darauf folgenden Werktagen (ohne Samstag) zur gleichen Zeit am gleichen Ort fortgesetzt.

Der Erörterungstermin ist öffentlich und dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, sowie dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein kann.

Cuxhaven, den 06. September 2016

Landkreis Cuxhaven

Der Landrat

In Vertretung

Jochimsen

Erster Kreisrat 

 

Genehmigung nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz

Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen im Windpark Odisheim, Samtgemeinde Land Hadeln, Landkreis Cuxhaven

Den Firmen Windpark Energiekontor AG Mary-Somerville-Str. 5, 28359 Bremen und der PNE WIND AG, Peter-Henlein-Str. 2-4, 27472 Cuxhaven, wurde am 30.12.2016 der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid gemäß §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Windpark Odisheim erteilt.

Die Errichtung und Betrieb der Windenergieanlagen wurde in der Gemarkung Odisheim, Flur 8, Flurstücke 41/2 und 44/2 (WEA 1), Gemarkung Odisheim, Flur 9, Flurstücke 128 und 134 (WEA 2) und Gemarkung Odisheim, Flur 12, Flurstücke 172 und 177 (WEA 3) zugelassen.

Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, Widerspruch eingelegt werden.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 13.01.2017 bis einschließlich zum 26.01.2017 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr)

Bürgerbüro der Samtgemeinde Land Hadeln, Hadler Platz 1, 21762 Otterndorf, zu den Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 08.30 – 14.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.30 bis 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr

Fachbereich Planen – Bauen – Umwelt der Samtgemeinde Land Hadeln, Hauptstraße 40, 21775 Ihlienworth, zu den Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.30 – 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr

Samtgemeinde Börde Lamstedt, Bauamt – Zimmer 7, Schützenstraße 20, 21769 Lamstedt, zu den Öffnungszeiten: montags bis freitags 08.00 – 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (27.02.2017 um 24.00 Uhr) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 16/2015, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.

 

Cuxhaven, den 03.01.2017

Landkreis Cuxhaven

Der Landrat

In Vertretung

Jochimsen
Erster Kreisrat

 

Teilweise Anordnung der sofortigen Vollziehung

Am 14.02.2017 wurde die sofortige Vollziehung der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vom 30.12.2016 - Az. 63 ImG 16/2015 für den Windpark Odisheim - mit Ausnahme der Fundament- und Hochbauarbeiten an den Windkraftanlagen und mit Ausnahme von Kranstellflächen, die der statischen Prüfung bedürfen, angeordnet.

Diese Entscheidung wird in der nächstmöglichen Ausgabe des Amtsblattes am 02.03.2017 und am gleichen Tage in der Niederelbe-Zeitung öffentlich und vorab hier an dieser Stelle bekanntgegeben.

Cuxhaven, 14.02.2017

Landkreis Cuxhaven

Der Landrat

In Vertretung

Jochimsen
Erster Kreisrat