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Öffentliches (förmliches) Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung von zwei Hähnchenmastställen in der Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven

Der Landwirt, Heino Schween, Brookhornsweg 11, 27624 Geestland, hat beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung mit Antrag vom 02.08.2016 gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung von zwei Hähnchenmastställen mit jeweils  42.000 Stallplätzen sowie den Neubau eines Behälters für kontaminiertes Wasser und den Neubau von fünf Futtersilos beantragt. Die Inbetriebnahme der Anlage war ursprünglich für das Jahr 2017 vorgesehen. Bauort ist das Flurstück 19, Flur 27 in der Gemarkung Bederkesa.                    

Das beantragte Bauvorhaben bedarf nach den §§ 4 und 10 BImSchG i.V.m. der Nr. 7.1.3.1, Verfahrensart „G“, des Anhanges der 4. BImSchV einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Cuxhaven (Nr. 8.1 der Anlage 1 zur ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz).

Das Vorhaben wurde am 20.07.2017 nach § 10 Abs. 3  BImSchG und § 9 der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.

Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die Antragsunterlagen nach § 4 der 9. BImSchV lagen in der Zeit vom  31.07.2017 bis einschließlich 30.08.2017

 bei den folgenden Stellen zu den angegeben Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:

 -       Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent - Lübeck - Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr)

 -       Stadt Geestland, Rathaus II, Bad Bederkesa, Am Markt 8, 27624 Geestland, im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr sowie am ersten Samstag im Monat von 08:00 bis 12:30 Uhr).

Einwendungsfrist

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben konnten während der Einwendungsfrist schriftliche beim Landkreis Cuxhaven erhoben werden. Sie mussten dort bis einschließlich 13.09.2017 eingegangen sein. Die Einwendungsfrist ist folglich abgelaufen. Damit sind Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.  

Erörterungstermin

Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat der Landkreis Cuxhaven als Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG i.V.m. § 14 Abs.1 und § 16 Abs. 1 Nr. 4 der 9. BImSchV entschieden, keinen Erörterungstermin durchzuführen, da die erhobenen Einwendungen keiner Erörterung bedürfen.

Der am 28.09.2017 um 10:00 Uhr im Kreishaus des Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 1, vorgesehene Erörterungstermin entfiel damit.

Die Entscheidung über die Absage eines Erörterungstermins wurde am 19.09.2017 öffentlich bekannt gemacht.

Bekanntmachung zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung von zwei Hähnchenmastställen in der
Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven

Der Landwirt, Heino Schween, Brookhornsweg 11, 27624 Geestland, hat beim Landkreis Cuxhaven die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung von zwei Hähnchenmastställen mit jeweils 42.000 Stallplätzen sowie den Neubau eines Behälters für kontaminiertes Wasser und den Neubau von fünf Futtersilos beantragt.

 Entsprechend § 3 c UVPG in Verbindung mit Ziffer 7.3.2, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll, vorzunehmen. Das Verfahren der Vorprüfung wurde vor dem 16.05.2017 eingeleitet.

 Für das Vorhaben wird auf dem Flurstück 19, Flur 27 in der Gemarkung Bederkesa insgesamt eine Fläche in Höhe von 6020,84 m² versiegelt. Das Gebäude sowie die Verkehrsflächen werden medienbeständig ausgeführt, so dass eine Versickerung von Verunreinigungen weder in das Erdreich, noch in das Grundwasser möglich ist. Der Standort des Vorhabens befindet sich im Außenbereich, weit abgesetzt von der örtlichen Bebauung. Bei dem Baugrundstück handelt es sich um eine intensiv landwirtschaftlich bewirtschaftete Ackerfläche. Die nähere Umgebung wird durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Auf dem Baugrundstück selbst befinden sich keine der unter Ziffer 2.3 der Anlage 2 zum UVPG angeführten Schutzgüter. Im Untersuchungsgebiet des Bauvorhabens befinden sich zwar geschützte Landschaftsbestandteile in Form der im Umfeld vorkommenden Wallhecken sowie gesetzlich geschützte Biotope, diese werden jedoch nicht im erheblichen Ausmaß beeinträchtigt. Weitere unter Ziffer 2.3 der Anlage 2 zum UVPG angeführte Schutzgüter liegen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Das Vorhaben liegt zwar im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Kührstedt, aber in keinem festgesetzten Wasserschutzgebiet. Das Abwasser und der anfallende Tierdung werden in eine Biogasanlage abgefahren und dort vergoren. Weder das aufgefangene Abwasser, noch der Tierdung werden auf Flächen der Trinkwassergewinnung oder Flächen eines Wasserschutzgebietes gelagert oder ausgebracht.

 Die für das geplante Vorhaben vorgesehene Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass für das geplante Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben.

 

Cuxhaven, den 26.04.2018

Landkreis   Cuxhaven

Der   Landrat

Bielefeld

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung von zwei Hähnchenmastställen in der Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven

Gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG wird die Entscheidung über den Antrag nach dem BImSchG von Herrn Heino Schween, Brookhornsweg 11, 27624 Geestland für die Neuanlage und den Betrieb der nachstehend näher bezeichneten Anlage öffentlich bekannt gemacht.

Der Tenor der Genehmigung vom 14.05.2018 lautet wie folgt:

Aufgrund des Antrages vom 27.07.2016, zuletzt vervollständigt am 13.12.2017, wird Herrn Heino Schween, Brookhornsweg 11, 27624 Geestland, gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 10 des BImSchG die Genehmigung für den Neubau von zwei Hähnchenmastställen mit jeweils 42.000 Plätzen und den Neubau eines Behälters für kontaminiertes Wasser (519,54 m³) sowie den Neubau von fünf Futtersilos (je 40 m³) auf dem Baugrundstück in der Stadt Geestland, Gemarkung Bederkesa, Flur 27, Flurstück 19 erteilt.

Darüber hinaus enthält die Genehmigung neben der Kostenentscheidung Nebenbestimmungen (wie Inhaltsbestimmungen, Bedingungen und Auflagen) und Hinweise. Das maßgebliche BVT-Merkblatt für die o. a. Anlage ist das Merkblatt „Beste verfügbare Techniken der Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen“.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen.

Der Genehmigungsbescheid mit Begründung und allen Nebenbestimmungen kann in der Zeit  vom 18.05.2018 bis zum 31.05.2018 bei den folgenden Stellen zu den angegeben Zeiten eingesehen werden:

 - Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent – Lübeck - Straße 2, 27474  Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr)

 - Stadt Geestland, Rathaus II, Bad Bederkesa, Am Markt 8, 27624 Geestland, im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr sowie am ersten Samstag im Monat von 08:00 bis 12:30 Uhr).

Die Bekanntmachung und der Genehmigungsbescheid sind gemäß § 10 Abs. 8 a BImSchG auch im Internet unter http:// www.landkreis-cuxhaven.de und dort über den Pfad „Themenbereiche > Umweltinformationen > Immissionsschutz“ einsehbar.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Cuxhaven (Az. 63 ImG 13/2016) angefordert werden.

 

Cuxhaven, den 04.05.2018

 

Landkreis Cuxhaven

Der Landrat

Bielefeld