Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Windpark Neuenwalde, Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven
Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Cuxhaven
Die Windenergieanlagen haben eine Nabenhöhe von 91 m, einen Rotordurchmesser von 116,80 m bei einer Gesamthöhe von 149,60 m. Die Errichtung und der Betrieb sind auf folgenden Standorten geplant:
„WEA 1“ – Gemarkung Neuenwalde, Flur 26, Flurstück 4/1,
„WEA 2“ – Gemarkung Neuenwalde, Flur 26, Flurstück 32/2,
Im Zusammenhang mit der Errichtung der Windenergieanlagen sind darüber hinaus folgende Maßnahmen geplant:
- 2 Kranstellflächen, Kabelverlegungen, Wegebau zu den WEA: incl. einer Verladefläche an der L119 in der Gemarkung Neuenwalde, Flur 5, Flurstück 105/1 und einer Ausweich- u. Wendefläche am Neuenwalder Friedhof in der Gemarkung Neuenwalde, Flur 3, Flurstück 43, naturschutzfachlich erforderliche Kompensationsflächen.
Mit dem Betrieb der Windenergieanlagen soll, lt. Antrag, im 4. Quartal 2019 begonnen werden.
Die Errichtung der Windenergieanlagen wurde entspr. § 4 i.V.m. § 10 BImSchG mit öffentlicher Bekanntmachung beantragt und bedarf i.V. mit Ziffer 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Die zwei beantragten WEA treten kumulierend zu den errichteten 20 WEA in der Gemarkung Holßel im Windpark Holßel-Neuenwalde im Sinne v. § 11 UVPG hinzu. Auf eine UVP-Vorprüfung wurde entspr. § 7 Abs. 3 UVPG verzichtet.
Das Genehmigungsverfahren für die zwei beantragten WEA wird daher unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Zusammen mit den Antragsunterlagen wird der für die Umweltverträglichkeitsprüfung notwendige UVP-Bericht nach § 4e der 9. BImSchV ebenfalls mit öffentlich ausgelegt.
Zum Antrag liegen folgende, vom Antragsteller zusammengestellte, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen im Sinne v. § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV vor:
- Anträge nach BImSchG, NBauO, Wasserrecht u. Luftverkehrsrecht
- Projektbeschreibung u. Kurzbeschreibung
- Berechnungen zum Transportaufkommen
- Übersichtspläne
- Topographische Karten und amtliche Lagepläne
- Übersichtspläne zu Kabelverlegung u. Ausgleichsmaßnahmen
- Bauvorlagen, Pläne und Unterlagen zum Wegebau
- Technische Beschreibungen der Windenergieanlagen
- Darstellung/Zeichnung des beantragten WEA-Typs
- Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz
- Angaben zur Betriebseinstellung u. zum Rückbau
- Angaben zu Emissionen und Immissionen (Schall u. Schatten)
- Schalltechnisches Gutachten
- Aussagen zu Infaschall
- Schattenwurfgutachten
- technische Beschreibung zur Eiserkennung
- Angaben zu Sicherheitseinrichtungen der WEA
- Angaben zum Arbeitsschutz
- Angaben zu wassergefährdenden Stoffen
- Bodenbilanzierung/Darstellung Erdreichverbringung
- Angaben zu Abfällen
- Angaben zu luftverkehrsrechtlichen Kennzeichnungen
- Maßnahmen bei Betriebseinstellung/Angaben zum Rückbau
- Angaben zum Natur-, Landschafts- und Bodenschutz
- Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- incl. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
- LBP TEIL II: Ausgleichsmaßnahmen
- Fachbeitrag zu Fledermäusen
- UVP-Bericht für die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Baugrundgutachten
- Prüfbescheid zur Typenprüfung
- Turbulenzgutachten
- Antrag auf luftverkehrsrechtliche Zustimmung
- Antrag nach § 57 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
- Antrag auf Erlaubnis nach § 3 WasserschutzgebietsVO
Die Antragsunterlagen und die vom Antragsteller zusammengestellten, entscheidungs-erheblichen Berichte und Empfehlungen können im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen in Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) vom 7. Januar bis einschließlich 7. Februar 2019 eingesehen werden.
Die Unterlagen liegen gemäß § 10 Absatz 3 Satz 2 BImSchG i.V.m. § 9 Absatz 2 der 9. BImSchV vom
7. Januar 2019 bis einschließlich 7. Februar 2019
bei den folgenden Stellen zu den angegeben Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:
- Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr)
- Stadt Geestland, Rathaus I, Sieverner Str. 10, 27607 Geestland (Ortschaft Langen), im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch, Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
zusätzlich am zweiten Samstag im Monat: 08:00 - 12:30 Uhr
Mit dem Beteiligungsverfahren nach § 11 der 9. BImSchV wurde am 06.09.2018 von der Genehmigungsbehörde begonnen.
Entspr. § 10 Abs. S. 2. der 9. BImSchV werden folgende - bis zum Redaktionsschluss des Amtsblattes des Landkreises Cuxhaven am 12.12.2018 vorliegenden, entscheidungs-erheblichen behördlichen Unterlagen/Stellungnahmen ebenfalls öffentlich ausgelegt:
- Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung v. 18.09.2018
- Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr v. 04.10.2018
- Archäologische Denkmalpflege des LK Cuxhaven v. 09.10.2018
- Staatl. Gewerbeaufsichtsamt v. 12.10.2018
- Nds. Landesbehörde f. Straßenbau u. Verkehr (Geschäftsbereich Verden) v. 15.10.2018
- Stadt Geestland v. 15.10.2018
- Nds. Landesbehörde f. Straßenbau u. Verkehr (Geschäftsbereich Stade) v. 18.10.2018
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Hannover) v. 08.11.2018
- Media Broadcast GmbH (Stuttgart) v. 09.11.2018
- Amt Wasser- und Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaft) v. 26.11.2018
Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 12 (2) S.2 der 9. BImSchV bis einen Monat nach Ablauf des Auslegungstermins, also bis einschl. 08.03.2019, schriftlich oder elektronisch bei den genannten Auslegungsstellen geltend gemacht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG).
Etwaige Einwendungen sind dem Antragsteller bekannt zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden sollen, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet ein Erörterungstermin nicht statt, so wird dies gesondert öffentlich bekannt gemacht.
Findet der Erörterungstermin statt, werden sämtliche form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen am
Donnerstag, den 21.03.2019, um 10:00 Uhr,
im Raum 1 „Sitzungssaal“ des Landkreises Cuxhaven,
Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven
Die Entscheidung über den Antrag wird gemäß § 10 Abs. 7 u. 8 BImSchG u. § 21a der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht, die öffentliche Bekanntmachung kann die Zustellung der Entscheidung ersetzen.
Cuxhaven, 20.12.2018 | LANDKREIS CUXHAVEN |
Der Landrat |
ABSAGE DES ERÖTERUNGSTERMIN
zum Genehmigungsverfahren nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Gesetz
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
für die Errichtung und den Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Windpark Neuenwalde,
Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven
Die Firma PNE AG, Peter-Henlein-Str. 2-4, 27472 Cuxhaven hat mit Antrag vom 02.07.2018 die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N 117 mit einer Leistung von jeweils 3,6 MW nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Landkreis Cuxhaven als zuständige Genehmigungsbehörde, beantragt. Der Antrag hat im Zeitraum vom 07.01.2019 bis einschließlich 07.02.2019 öffentlich ausgelegen. Einwendungen gegen das Vorhaben liegen nicht vor und wurden bis zum Ablauf der Einwendungsfrist am 08.03.2019 nicht geltend gemacht.
Der für Donnerstag den 21.03.2019, um 10:00 Uhr geplante Erörterungstermin beim Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven wird hiermit abgesagt.
Diese Entscheidung wird hiermit entspr. § 12 Abs. 1 der 9. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz bekanntgemacht.
Cuxhaven, 16.03.2019 |
Landkreis Cuxhaven Der Landrat In Vertretung Bammann |
Genehmigungsverfahren nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen im Windpark Neuenwalde, Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven
Gemäß § 10 Abs. 7 u. 8 BImSchG u § 21a Abs. 2 der 9. BImSchV wird die Entscheidung nach dem BImSchG über den Antrag der PNE AG, Peter-Henlein-Str. 2-4, 27472 Cuxhaven zur Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N117, Leistung jeweils 3,6 MW, Nabenhöhe 91 m, Rotordurchmesser 116,80 m, Gesamthöhe 149,60 m, öffentlich bekannt gemacht.
Die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde mit Bescheid vom 08.04.2019 erteilt.
Die Errichtung und der Betrieb sind auf folgenden Standorten geplant:
„WEA 1“ – Gemarkung Neuenwalde, Flur 26, Flurstück 4/1,
„WEA 2“ – Gemarkung Neuenwalde, Flur 26, Flurstück 32/2.
Im Zusammenhang mit der Errichtung der Windenergieanlagen wurden folgende Maßnahmen genehmigt:
2 Kranstellflächen, Kabelverlegungen, Wegebau zu den WEA: incl. einer Verladefläche an der L119 in der Gemarkung Neuenwalde, Flur 5, Flurstück 105/1 und einer Ausweich- u. Wendefläche am Neuenwalder Friedhof in der Gemarkung Neuenwalde, Flur 3, Flurstück 43; naturschutzfachlich erforderliche Kompensationsflächen.
Darüber hinaus enthält die Genehmigung Nebenbestimmungen (wie Inhaltsbestimmungen, Bedingungen und Auflagen) Hinweise und Anlagen.
Der Genehmigungsbescheid mit Begründung und allen Nebenbestimmungen und Anlagen kann in der Zeit vom 26.04.2019 bis zum 13.05.2019 bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten eingesehen werden:
- Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr).
- Stadt Geestland, Rathaus I, Sieverner Str. 10, 27607 Geestland (Ortschaft Langen), im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr,
Mittwoch, Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
zusätzlich am zweiten Samstag im Monat: 08:00 - 12:30 Uhr.
Die Bekanntmachung und der Genehmigungsbescheid werden gemäß § 10 Abs. 8 a BImSchG i.V.m. § 21a Abs. 2 S. 5 der 9. BImSchV auch im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen in Niedersachsen (https://uvp.niedersach-sen.de/portal) veröffentlicht.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Cuxhaven (Az. 63 ImG 9/2018) angefordert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen.
Cuxhaven, 25.04.2019 |
LANDKREIS CUXHAVEN Bammann Kreisrätin |
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