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Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Windpark Neuenwalde, Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Cuxhaven

Die Firma PNE AG, Peter-Henlein-Str. 2-4, 27472 Cuxhaven hat mit Antrag vom 02.07.2018 die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N117 mit einer Leistung von jeweils 3,6 MW nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven als zuständige Genehmigungsbehörde beantragt.

Die Windenergieanlagen haben eine Nabenhöhe von 91 m, einen Rotordurchmesser von 116,80 m bei einer Gesamthöhe von 149,60 m. Die Errichtung und der Betrieb sind auf folgenden Standorten geplant:

„WEA 1“ – Gemarkung Neuenwalde, Flur 26, Flurstück 4/1,
„WEA 2“ – Gemarkung Neuenwalde, Flur 26, Flurstück 32/2,

Im Zusammenhang mit der Errichtung der Windenergieanlagen sind darüber hinaus folgende Maßnahmen geplant:

  • 2 Kranstellflächen, Kabelverlegungen, Wegebau zu den WEA: incl. einer Verladefläche an der L119 in der Gemarkung Neuenwalde, Flur 5, Flurstück 105/1 und einer Ausweich- u. Wendefläche am Neuenwalder Friedhof in der Gemarkung Neuenwalde, Flur 3, Flurstück 43, naturschutzfachlich erforderliche Kompensationsflächen.

Mit dem Betrieb der Windenergieanlagen soll, lt. Antrag, im 4. Quartal 2019 begonnen werden.
Die Errichtung der Windenergieanlagen wurde entspr. § 4 i.V.m. § 10 BImSchG mit öffentlicher Bekanntmachung beantragt und bedarf i.V. mit Ziffer 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Die zwei beantragten WEA treten kumulierend zu den errichteten 20 WEA in der Gemarkung Holßel im Windpark Holßel-Neuenwalde im Sinne v. § 11 UVPG hinzu. Auf eine UVP-Vorprüfung wurde entspr. § 7 Abs. 3 UVPG verzichtet.
Das Genehmigungsverfahren für die zwei beantragten WEA wird daher unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.                                                                    

Zusammen mit den Antragsunterlagen wird der für die Umweltverträglichkeitsprüfung notwendige UVP-Bericht nach § 4e der 9. BImSchV ebenfalls mit öffentlich ausgelegt. 
Zum Antrag liegen folgende, vom Antragsteller zusammengestellte, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen im Sinne v. § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV vor: 

  • Anträge nach BImSchG, NBauO, Wasserrecht u. Luftverkehrsrecht
  • Projektbeschreibung u. Kurzbeschreibung
  • Berechnungen zum Transportaufkommen
  • Übersichtspläne
  • Topographische Karten und amtliche Lagepläne
  • Übersichtspläne zu Kabelverlegung u. Ausgleichsmaßnahmen
  • Bauvorlagen, Pläne und Unterlagen zum Wegebau
  • Technische Beschreibungen der Windenergieanlagen
  • Darstellung/Zeichnung des beantragten WEA-Typs
  • Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz
  • Angaben zur Betriebseinstellung u. zum Rückbau
  • Angaben zu Emissionen und Immissionen (Schall u. Schatten)
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Aussagen zu Infaschall
  • Schattenwurfgutachten
  • technische Beschreibung zur Eiserkennung
  • Angaben zu Sicherheitseinrichtungen der WEA
  • Angaben zum Arbeitsschutz
  • Angaben zu wassergefährdenden Stoffen
  • Bodenbilanzierung/Darstellung   Erdreichverbringung
  • Angaben zu Abfällen
  • Angaben zu luftverkehrsrechtlichen   Kennzeichnungen
  • Maßnahmen bei Betriebseinstellung/Angaben zum Rückbau
  • Angaben zum Natur-, Landschafts- und Bodenschutz
  • Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
  • incl. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
  • LBP TEIL II: Ausgleichsmaßnahmen
  • Fachbeitrag zu Fledermäusen
  • UVP-Bericht für die Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Baugrundgutachten
  • Prüfbescheid zur Typenprüfung
  • Turbulenzgutachten
  • Antrag auf luftverkehrsrechtliche Zustimmung
  • Antrag nach § 57 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
  • Antrag auf Erlaubnis nach § 3 WasserschutzgebietsVO

Die Antragsunterlagen und die vom Antragsteller zusammengestellten, entscheidungs-erheblichen Berichte und Empfehlungen können im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen in Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) vom 7. Januar bis einschließlich 7. Februar 2019 eingesehen werden.

Die Unterlagen liegen gemäß § 10 Absatz 3 Satz 2 BImSchG i.V.m. § 9 Absatz 2 der 9. BImSchV vom  

7. Januar 2019 bis einschließlich 7. Februar 2019

bei den folgenden Stellen zu den angegeben Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:

  • Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr)
  • Stadt Geestland, Rathaus I, Sieverner Str. 10, 27607 Geestland (Ortschaft Langen), im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten: 
    Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr                                              
    Mittwoch, Freitag 08:00 - 12:30 Uhr                                                                         
    zusätzlich am zweiten Samstag im Monat: 08:00 - 12:30 Uhr                                     

Mit dem Beteiligungsverfahren nach § 11 der 9. BImSchV wurde am 06.09.2018 von der Genehmigungsbehörde begonnen.      
Entspr. § 10 Abs. S. 2. der 9. BImSchV werden folgende - bis zum Redaktionsschluss des Amtsblattes des Landkreises Cuxhaven am 12.12.2018 vorliegenden, entscheidungs-erheblichen behördlichen Unterlagen/Stellungnahmen ebenfalls öffentlich ausgelegt:  

  • Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung v. 18.09.2018
  • Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr v. 04.10.2018
  • Archäologische Denkmalpflege des LK Cuxhaven v. 09.10.2018
  • Staatl. Gewerbeaufsichtsamt v. 12.10.2018
  • Nds. Landesbehörde f. Straßenbau u. Verkehr (Geschäftsbereich Verden) v. 15.10.2018
  • Stadt Geestland v. 15.10.2018
  • Nds. Landesbehörde f. Straßenbau u. Verkehr (Geschäftsbereich Stade) v. 18.10.2018
  • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Hannover) v. 08.11.2018
  • Media Broadcast GmbH (Stuttgart) v. 09.11.2018
  • Amt Wasser- und Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaft) v. 26.11.2018   

Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 12 (2) S.2 der 9. BImSchV bis einen Monat nach Ablauf des Auslegungstermins, also bis einschl. 08.03.2019, schriftlich oder elektronisch bei den genannten Auslegungsstellen geltend gemacht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG).
Etwaige Einwendungen sind dem Antragsteller bekannt zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden sollen, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet ein Erörterungstermin nicht statt, so wird dies gesondert öffentlich bekannt gemacht.
                                                                        
Findet der Erörterungstermin statt, werden sämtliche form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen am 

Donnerstag, den 21.03.2019, um 10:00 Uhr,
im Raum 1 „Sitzungssaal“ des Landkreises Cuxhaven,
Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven

erörtert. Sollte die Erörterung am 21.03.2018 nicht abgeschlossen werden können, wird sie am darauffolgenden Werktag zur gleichen Zeit am selben Ort fortgesetzt.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die Einwendungen werden auch dann erörtert, wenn der Antragsteller oder die Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu diesem Erörterungstermin nicht erscheinen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden im Erörterungstermin nicht behandelt. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekannt-machung ersetzt werden.

Die Entscheidung über den Antrag wird gemäß § 10 Abs. 7 u. 8 BImSchG u. § 21a der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht, die öffentliche Bekanntmachung kann die Zustellung der Entscheidung ersetzen. 

Cuxhaven, 20.12.2018 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat
In Vertretung
Bammann
Kreisrätin

ABSAGE DES ERÖTERUNGSTERMIN

zum Genehmigungsverfah­ren nach dem

Bundes-Immissi­onsschutzgesetz und dem Gesetz

über die Umweltverträg­lichkeitsprüfung (UVPG)

für die Errich­tung und den Betrieb von zwei
 Windenergieanlagen im Windpark Neuenwalde,
Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven

Die Firma PNE AG, Peter-Henlein-Str. 2-4, 27472 Cuxhaven hat mit Antrag vom 02.07.2018 die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N 117 mit einer Leistung von jeweils 3,6 MW nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Landkreis Cuxhaven als zuständige Genehmigungsbe­hörde, beantragt. Der Antrag hat im Zeitraum vom 07.01.2019 bis einschließlich 07.02.2019 öffentlich ausgelegen. Einwendun­gen gegen das Vorhaben liegen nicht vor und wurden bis zum Ablauf der Einwendungsfrist am 08.03.2019 nicht geltend ge­macht.

Der für Donnerstag den 21.03.2019, um 10:00 Uhr geplante Erörterungstermin beim Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven wird hiermit abgesagt.                                                               
Diese Entscheidung wird hiermit entspr. § 12 Abs. 1 der 9. Ver­ordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz bekanntge­macht.

Cuxhaven, 16.03.2019

Landkreis Cuxhaven

Der Landrat

In Vertretung

Bammann
  Kreisrätin

 

Genehmigungsverfahren nach dem
 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen im Windpark Neuenwalde, Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven

Gemäß § 10 Abs. 7 u. 8 BImSchG u § 21a Abs. 2 der 9. BImSchV wird die Entscheidung nach dem BImSchG über den Antrag der PNE AG, Peter-Henlein-Str. 2-4, 27472 Cuxhaven zur Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N117, Leistung jeweils 3,6 MW, Nabenhöhe 91 m, Rotordurchmesser 116,80 m, Gesamthöhe 149,60 m, öffentlich bekannt gemacht.       
Die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde mit Be­scheid vom 08.04.2019 erteilt.     

Die Errichtung und der Betrieb sind auf folgenden Standorten ge­plant:     
„WEA 1“ – Gemarkung Neuenwalde, Flur 26, Flurstück 4/1,
„WEA 2“ – Gemarkung Neuenwalde, Flur 26, Flurstück 32/2.

Im Zusammenhang mit der Errichtung der Windenergieanlagen wurden folgende Maßnahmen genehmigt:     
2 Kranstellflächen, Kabelverlegungen, Wegebau zu den WEA: incl. einer Verladefläche an der L119 in der Gemarkung Neuen­walde, Flur 5, Flurstück 105/1 und einer Ausweich- u. Wendeflä­che am Neuenwalder Friedhof in der Gemarkung Neuenwalde, Flur 3, Flurstück 43; naturschutzfachlich erforderliche Kompen­sationsflächen.          
Darüber hinaus enthält die Genehmigung Nebenbestimmungen (wie Inhaltsbestimmungen, Bedingungen und Auflagen) Hin­weise und Anlagen.

Der Genehmigungsbescheid mit Begründung und allen Neben­bestimmungen und Anlagen kann in der Zeit vom 26.04.2019 bis zum 13.05.2019 bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten eingesehen werden:   

  • Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (mon­tags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr).          
  • Stadt Geestland, Rathaus I, Sieverner Str. 10, 27607 Geestland (Ortschaft Langen), im Bürgerbüro während der Öffnungszei­ten:
    Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr,
    Mittwoch, Freitag 08:00 - 12:30 Uhr           
    zusätzlich am zweiten Samstag im Monat: 08:00 - 12:30 Uhr.

 

Die Bekanntmachung und der Genehmigungsbescheid werden gemäß § 10 Abs. 8 a BImSchG i.V.m. § 21a Abs. 2 S. 5 der 9. BImSchV auch im zentralen Informationsportal über Umweltver­träglichkeitsprüfungen in Niedersachsen (https://uvp.niedersach-sen.de/portal) veröffentlicht.        

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegen­über Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zuge­stellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Be­scheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchs­frist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Cuxhaven (Az. 63 ImG 9/2018) angefordert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:      
Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Mo­nats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen.

Cuxhaven,   25.04.2019

LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat
 
In Vertretung

Bammann

Kreisrätin


 
 

 

                                                                                         

 

20.12.2018