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Bundesimmissionsschutzgesetz
Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung

Vorhabenträger: Heino Schween, Brookhornsweg 11, 27624 Kührstedt

Errichtung eines Hähnchenmaststalles mit 39.800 Tierplätzen, einer überdachten Dungplatte und eines Regenrückhaltebeckens in Kührstedt, Brookhornsweg 11


Herrn Heino Schween, Brookhornsweg 11, 27624 Kührstedt, wurde am 01.08.2011 die Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb

  • eines Hähnchenmaststalles mit 39.800 Tierplätzen, 
  • einer überdachten Dungplatte und
  • eines Regenrückhaltebeckens

erteilt.

Bauort sind die Flurstücke 12/1, 12/3 und 12/4, Flur 3, in der Gemarkung Alfstedt.

Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen (Aufschiebende Bedingungen, Auflagen).

 
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen.

Hinweis: Die Widerspruchsfrist ist abgelaufen.

 

Öffentliche Auslegung des Genehmigungsbescheides
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist lag vom 19.08.2011 bis zum 01.09.2011 zur Einsicht ausgelegt.

Der Bescheid konnte (inklusive der Begründung) beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven sowie bei der Gemeinde Kührstedt, Dorfstraße 41-43, 27624 Kührstedt, eingesehen werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.


Cuxhaven, 5. Oktober 2011

Landkreis Cuxhaven
Der Landrat
Im Auftrag

I t j e n
Kreisamtsrat