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Holz

Altholz - unbehandeltes Holz - behandeltes Holz - Holzwerkstoffe - Bahnschwellen

Unbehandeltes, naturbelassenes oder ausschließlich mechanisch behandeltes Holz ohne Störstoffe

Verwertungsweg Kompostierung
Wenn unbehandeltes Holz während seiner Verwendung nicht mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde, kann es kompostiert werden.

Stückiges Holz eignet sich als unterste Schicht in Komposthaufen, Hügelbeeten oder Hochbeeten. Auch mit der Anlage von reinen Holzhaufen oder -stapeln oder mit der Anlage einer Benjeshecke tun Sie der Natur etwas Gutes.

Gehäckselt kann unbehandeltes Holz als Mulchschicht zur Bodenbedeckung genutzt werden.

Verbrennung
Stückiges unbehandeltes Holz darf in Kleinmengen als Brennmaterial in Lagerfeuern, Kaminen oder Kleinfeuerungsanlagen verwandt werden.

Sicherheitshalber sollte ein Lagerfeuer bei der zuständigen Gemeinde angezeigt werden. Das Verbrennen in Brandtonnen (z.B. aufgeschnittene Ölfässer oder -tanks) ist dagegen nicht gestattet. Die Erfahrung zeigt, dass hierin Abfälle (mit-)verbrannt werden. Der Betrieb einer Brandtonne wird grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit und in schweren Fällen als Straftat verfolgt.

 

 

Chemisch behandeltes und beschichtetes Holz, Holzwerkstoffe

Diese Hölzer können Sie nur wie Sperrmüll oder brennbare Bauabfälle entsorgen. Die Sperrmüllentsorgung ist entgeltfrei. Behandelte Hölzer, die nicht Sperrmüll sind, können Sie bei Entsorgungsanlagen gegen Entgelt entsorgen.

Bahnschwellen, hölzerne Strommasten und Fundamenthölzer von eisernen Strommasten sind mit Teerölen behandelt (klebrige Anhaftungen, typischer Geruch). Dieser gefährliche Abfall darf von Privatpersonen gar nicht und von Gewerbetreibenden nur unter sehr engen Voraussetzungen verwendet werden. Auskünfte dazu erteilt das Gesundheitsamt des Landkreises unter Telefon (04721) 66 - 2093.