Führerscheinstelle
Öffnungszeiten
Montag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr | 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
Dienstag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr | 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
Mittwoch | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr | 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
Donnerstag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr | 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
Freitag | 8:00 Uhr bis 12:00 | --- |
Aktuelles
Sie benötigen einen Termin, um Ihr Anliegen vortragen zu können!
Die Online-Terminvergabe ist ausschließlich für den Umtausch in einen Kartenführerschein vorgesehen!
Für alle anderen Angelegenheiten rund um den Führerschein (z. B. Verlängerung der LKW-Klassen) holen Sie sich bitte ausschließlich telefonisch über folgende Telefonnummer 04721 66-2064 oder per E-Mail unter fuehrerscheinstelle@landkreis-cuxhaven.de einen Termin.
Allgemeine Hinweise
Sie finden uns im Gebäude der Zulassungsstelle in Cuxhaven.
Die folgende Aufstellung soll Ihnen bei Ihrem Gang zur Führerscheinstelle helfen. Hier nennen wir Ihnen alles, was Sie für die einzelnen Vorgänge brauchen.
Dienstleistungen
Ausländische Umschreibung
SIE BENÖTIGEN EINEN TERMIN, UM IHR ANLIEGEN VORTRAGEN ZU KÖNNEN!
Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen grundsätzlich auch in der Bundesrepublik Deutschland die entsprechenden Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen. Voraussetzung ist, dass die ausländische Fahrerlaubnis gültig sein muss.
Bei der Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse wird unterschieden zwischen
- Fahrerlaubnissen, die in Staaten der Europäischen Union (EU) und den übrigen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ausgestellt sind,
- Fahrerlaubnissen, die in einem in Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführten Staat ausgestellt sind und
- Fahrerlaubnissen aus sogenannten "Drittstaaten"
Inhaber einer Fahrerlaubnis aus Staaten der EU und dem EWR:
Führerscheine, die in einem EU- oder EWR-Staat rechtmäßig erworben wurden, müssen nicht umgeschrieben werden und berechtigen grundsätzlich zum Führen von Kraftfahrzeugen der erteilten Klassen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die deutschen Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung über die Geltungsdauer von Fahrerlaubnissen der Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, DE oder D1E sind jedoch zu beachten. Gegebenenfalls ist eine Verlängerung der Geltungsdauer zu beantragen.
Führerscheine aus den EU- und EWR-Staaten werden in der Regel ohne Ablegung einer Prüfung umgeschrieben.
Benötigte Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
- ausländische Fahrerlaubnis
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
- Gebühr: 36,60 Euro ohne Probezeit; 37,10 Euro mit Probezeit
zusätzlich für die Klassen C, C1, C1E und CE:
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
- allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
zusätzlich für die Klassen D, D1, D1E und DE:
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
- allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
- ab Erreichen des 50. Lebensjahres zusätzlich ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
- behördliches Führungszeugnis der Belegart OB *)
*) Das Führungszeugnis sowie die Meldebescheinigung sind erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.
Inhaber einer Fahrerlaubnis aus anderen Staaten:
Führerscheine, die in einem anderen Staat rechtmäßig erworben wurden, berechtigen zum Führen von Kraftfahrzeugen der erteilten Klassen für die Dauer von sechs Monaten seit Begründung des ordentlichen Wohnsitzes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Ist die ausländische Fahrerlaubnis befristet, gilt diese Berechtigung nur bis zum Fristablauf. Danach ist für die weitere Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine deutsche Fahrerlaubnis notwendig.
Ob und ggf. welche Prüfung (Theorie/Praktisch) für die Umschreibung notwendig ist, kann der Fahrerlaubnisverordnung - Anlage 11 - entnommen werden oder bei uns telefonisch erfragt werden. Die übrigen Führerscheine aus den sogenannten "Drittstaaten" werden nur nach Ablegung einer vollständigen theoretischen und praktischen Prüfung umgeschrieben.
Benötigte Unterlagen:
- Aufenthaltstitel, gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung *) (nicht älter als drei Monate)
- ausländische Fahrerlaubnis
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
- Gebühr: 43,90 Euro ohne Probezeit; 44,70 Euro mit Probezeit
- Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Übersetzung des ausländischen Führerscheines **)
zusätzlich für die Klassen C, C1, C1E und CE:
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
- allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
zusätzlich für die Klassen D, D1, D1E und DE:
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
- allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
- ab Erreichen des 50. Lebensjahres zusätzlich ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
- behördliches Führungszeugnis der Belegart OB *)
*) Das Führungszeugnis sowie die Meldebescheinigung sind erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.
**) Übersetzungen: Deutschsprachige Übersetzungen dürfen von international anerkannten Automobilclubs des Ausstellungsstaates, dem ADAC oder einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bestimmten Stelle gefertigt werden.
Ansprechpartner/in
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
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E-Mail: fuehrerscheinstelle(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Ab dem 01.03.2006 löst das neue bundeseinheitliche Verfahren "Begleitetes Fahren ab 17" das bisherige Verfahren des Landes Niedersachsen ab. Es ist kein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung mehr nötig. Dem Fahrerlaubnisantrag bei der Fahrschule sind folgende Unterlagen zusätzlich beizufügen.
Benötigte Unterlagen:
- Beiblatt zum Antrag mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
- Beiblatt mit Angaben der Begleitperson
Zusätzliche Gebühren:
- 7,70 Euro für die Prüfungsbescheinigung
- je 7,00 Euro pro Begleitperson
Ansprechpartner:
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270143
E-Mail: f.geils(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 4
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Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
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Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
Fax: 04721 66-270324
E-Mail: p.kock(at)landkreis-cuxhaven.de
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Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-2040
E-Mail: j.voelcker(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 5
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Fahrerqualifizierungsnachweis
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Für wen gelten die Grundqualifikation und die Weiterbildung?
Die Regelung gilt für alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie
- Fahrten gewerblich durchführen und
- mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die eine Fahrerlaubnis der C- und D-Klassen erforderlich sind
- deutsche Staatsangehörige sind oder zur EU oder einem Staat gehören, mit denen die EU ein entsprechendes Abkommen hat.
Somit betrifft das Gesetz jeden LKW- und Busfahrer, der seinen Führerschein gewerblich nutzt. Auch Aushilfsfahrer sind davon betroffen.
Im Abstand von 5 Jahren ist eine regelmäßige Weiterbildung erforderlich.
Ausnahmen
- Kfz mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
- Kfz von Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz, Straßenreinigung
- Kfz, die zur Notfallrettung eingesetzt werden
- Kfz zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet
- Werkstattpersonal (Probefahrten)
- Fahrten in der Land- und Forstwirtschaft für die übliche Beförderung von Erzeugnissen aus der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion für eigene Zwecke
- Kfz, die in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIII b der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden
- Private Nutzungen
Benötigte Unterlagen:
- Kartenführerschein
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
- gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
- Gebühr 32,50 Euro
*) Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständige Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner/innen
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
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Raum: N 6
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Dienstfahrerlaubnis
Wegen unterschiedlicher Verfahrensweisen bei Umschreibungen von Dienstfahrerlaubnissen empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung!
Ansprechpartner
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
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Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
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Ersatzführerschein
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Wenn Ihr Führerschein
- verloren gegangen ist,
- gestohlen wurde,
- unbrauchbar geworden ist (z. B. unleserlich oder defekt)
benötigen Sie einen neuen Führerschein.
Benötigte Unterlagen:
bei Verlust:
- biometrisches Passfoto
- gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
- Gebühr 33,70€
- Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache) Gebühr 30,70€
bei Diebstahl:
- biometrisches Passfoto
- gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
- Gebühr 33,70€
- Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte, wird eine Übersetzung benötigt)
bei Unbrauchbarkeit:
- biometrisches Passfoto
- gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
- Gebühr 33,70€
- defekter Führerschein
Wichtig:
Der Antrag auf Ersatzführerschein kann auch im Ordnungsamt der Wohnortgemeinde im Landkreis Cuxhaven mit Ausnahme der Stadt Cuxhaven gestellt werden.
Betroffene aus dem Stadtgebiet Cuxhaven wenden sich bitte auch weiterhin an die Führerscheinstelle des Landkreises Cuxhaven.
Ansprechpartner/in
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
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Erstanträge und Erweiterungen
Die Anträge werden über die Fahrschulen eingereicht.
Ansprechpartner/innen:
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270143
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Führerscheinangelegenheiten
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27474 Cuxhaven
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Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
Fax: 04721 66-270324
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Führerscheinangelegenheiten
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27474 Cuxhaven
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Fahrerkarte
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Benötigte Unterlagen:
- Kartenführerschein
- ein biometrisches Lichtbild
- gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
- Gebühr 34,00 Euro
*) Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständige Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartnerin
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
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Fahrgastbeförderungsschein
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Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern möchte, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis auch die besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Ersterteilung
Voraussetzungen
- Mindestalter bei Taxi und Mietwagen - 21 Jahre
- Besitz eines deutschen Kartenführerscheins Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre für mindestens 2 Jahre
- Mindestalter bei Krankenkraftwagen - 19 Jahre
- Besitz eines deutschen Kartenführerscheins Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre für mindestens 1 Jahr
BEnötigte Unterlagen
- Augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
- Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
- Betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
- behördliches Führungszeugnis der Belegart O*)
- gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
- Kartenführerschein (falls dieser noch nicht vorhanden ist, muss vorher eine Umstellung auf den Kartenführerschein erfolgen)
- Gebühr 43,90 Euro
- Bescheinigung über einen Lehrgang in Erster Hilfe (nur bei Krankenkraftwagen)
- Fachkundeprüfung
*) Das Führungszeugnis sowie die Meldebescheinigung sind erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.
Verlängerung
benötigte Unterlagen
- Augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
- Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
- ab Erreichen des 60. Lebensjahres zusätzlich ein Betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
- behördliches Führungszeugnis der Belegart O *)
- gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
- Kartenführerschein
- Gebühr: von 38,00 Euro innerhalb der Frist; 43,90 Euro außerhalb der Frist
*) Das Führungszeugnis sowie die Meldebescheinigung sind erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt
Ansprechpartner/in
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
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Internationaler Führerschein (für das nichteuropäische Ausland)
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Benötigte Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
- Kartenführerschein (falls noch nicht vorhanden, muss vorher eine Umstellung auf den Kartenführerschein erfolgen - siehe Umstellung auf den Europäischen Kartenführerschein)
- ein biometrisches Passfoto
- Gebühr: 16,00 Euro
*) Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner/in
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
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E-Mail: fuehrerscheinstelle(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
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Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis
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Wegen unterschiedlicher Verfahrensweisen bei Neuerteilungen nach Fahrerlaubnis-Entzügen empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung.
Ansprechpartnerin
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270044
E-Mail: j.stolten(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 8
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Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270140
E-Mail: R.Wilshusen(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 8
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Umstellung auf den europäischen Kartenführerschein
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Alle Papier- und Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b) werden ersetzt.
Beim Umtausch des alten Führerscheines auf den Kartenführerschein werden die Fahrerlaubnisklassen umgestellt. Hierbei bleiben natürlich alle bereits erworbenen Berechtigungen zum Führen unterschiedlicher Fahrzeugklassen erhalten. Eine wesentliche Änderung ist die Befristung des Führerscheines auf 15 Jahre. Gemeint ist damit lediglich die Befristung des Führerscheindokumentes, nicht der Fahrerlaubnis selbst.
Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?
Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
Geburtsjahr |
Umtausch bis zum |
vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 - 1958 |
19.01.2022 |
1959 - 1964 |
19.01.2023 |
1965 - 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a. Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ausstellungsjahr |
Umtausch bis zum |
1999 - 2001 |
19.01.2026 |
2002 - 2004 |
19.01.2027 |
2005 - 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Benötigte Unterlagen
- Führerschein
- gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
- ein biometrisches Passfoto
- Gebühr: 30,40 Euro
- Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde, sofern dieser nicht vom Landkreis Cuxhaven ausgestellt wurde. Diese muss durch den Fahrerlaubnisinhaber bei der ausstellenden Behörde selbst angefordert werden und ist in der Regel kostenfrei.
*) Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner/in
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270588
E-Mail: m.ammermann(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 5
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Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270626
E-Mail: d.schnautz(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 4
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Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse C/CE (LKW)
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Benötigte Unterlagen
- Augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
- Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
- biometrisches Passfoto
- gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
- Führerschein
- Gebühr: 43,90 Euro
Wichtig:
Sobald die Fahrerlaubnisklassen C/CE 10 Jahre abgelaufen sind, können diese nicht wieder verlängert werden. Zudem muss nach 5 Jahre noch zusätzlich eine Fahrstunde bei einer Fahrschule abgelegt werden.
Für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnisklasse C/CE muss zusätzlich die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) eingereicht werden.
*) Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner/in
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
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E-Mail: fuehrerscheinstelle(at)landkreis-cuxhaven.de
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Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse D/DE (Bus)
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Benötigte Unterlagen
- Augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
- Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
- ab Erreichen des 50. Lebensjahres zusätzlich ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
- behördliches Führungszeugnis der Belegart O *)
- biometrisches Passfoto
- gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
- Führerschein
- Gebühr: 43,90 Euro
Wichtig:
Sobald die Fahrerlaubnisklassen D/DE 10 Jahre abgelaufen sind, können diese nicht wieder verlängert werden. Zudem muss nach 5 Jahren noch zusätzlich eine Fahrstunde bei einer Fahrschule abgelegt werden.
Für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnisklasse D/DE muss zusätzlich die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) eingereicht werden.
*) Das Führungszeugnis sowie die Meldebescheinigung sind erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt. Bitte beachten Sie, dass das Führungszeugnis ca. drei Wochen dauert, bis es bei uns vorliegt.
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Vordrucke & Formulare
Rechtliche Grundlagen
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Fahrlehrergesetz (FahrlG), Straßenverkehrsgesetz (StVG)