Seiteninhalt

Fahrgastbeförderungsschein (erstErteilung)

Voraussetzung

  • Mindestalter bei Taxi und Mietwagen - 21 Jahre
  • 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • Mindestalter bei Krankenkraftwagen - 19 Jahre
  • 1 Jahr im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • Augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
  • Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
  • Betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
  • behördliches Führungszeugnis der Belegart O *- (erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt)
  • gültiger Personalausweis; sollte dieser nicht vorliegen wird ein gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate) benötigt
  • Derzeitiger Kartenführerschein (falls dieser noch nicht vorhanden ist, muss vorher eine Umstellung auf den Kartenführerschein erfolgen)
  • Gebührenvorschuss

Für folgende Tätigkeiten müssen zusätzliches folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Bescheinigung über einen Lehrgang in Erster Hilfe (nur bei Krankenkraftwagen)
  • Ortskundeprüfung** (nur für Taxi)

*Das Führungszeugnis sowie die Meldebescheinigung sind erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.

**schriftliche Ortskundeprüfungen finden monatlich statt. Termine für die Ortskundeprüfungen erfragen Sie bitte telefonisch. Die schriftliche Ortskundeprüfung kostet 40,00 Euro. Es besteht auch die Möglichkeit einer mündlichen Ortskundeprüfung, dazu melden Sie sich bitte ebenfalls telefonisch bei uns.

Ansprechpartner/in

Telefon: 04721 66-2065
Fax: 04721 66-270148
E-Mail: m.ebs(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
Nachricht schreiben
Adresse exportieren