Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
[Nr.99023001012004 ]
Internationaler Führerschein (für das nichteuropäische Ausland)
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Benötigte Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
- Kartenführerschein (falls noch nicht vorhanden, muss vorher eine Umstellung auf den Kartenführerschein erfolgen - siehe Umstellung auf den Europäischen Kartenführerschein)
- ein biometrisches Passfoto
- Gebühr: 16,00 Euro
*) Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner/in
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270148
E-Mail: m.ebs(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
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Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
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E-Mail: k.khamis(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
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Leistungsbeschreibung
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Formulare
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009
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