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Bürgersprechstunde
[Nr.99030012078000 ]

Volltext

Als Einwohner einer Gebietskörperschaft können Sie die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Gemeinde.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Teaser

Als Einwohner einer Gebietskörperschaft können Sie die Bürgersprechstunde Ihrer

(Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder

Ihres La

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben