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Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
[Nr.99036011012000 ]

Volltext

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

Ansprechpunkt

Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle

Erforderliche Unterlagen

Nicht angegeben

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.10.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Teaser

Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Zuständige Stelle

Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle

Voraussetzungen

Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben