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- Oldtimerkennzeichen
Diese Fahrzeuge erhalten auf dem Kennzeichenschild die Zusatzprägung "H" (=historisch). Die Fahrzeuge müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden.
Voraussetzungen
Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein und es muss eine positive Oldtimer-Begutachtung nach §23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen vorliegen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Gutachten nach §23 StVZO
- elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass/ Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
- Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
- Sepa-Lastschriftmandat