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Kfz außer Betrieb setzen /Abmeldung
Folgende Unterlagen benötigen Sie
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichen
- Personalausweis
Bei der Erledigung durch Dritte ist folgendes zu beachten / mitzubringen:
- Vollmacht bei Vertretung und eine Personalausweiskopie des Vollmachtgebers oder
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Seit dem 01.03.2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten müssen auf dem kürzesten Weg vorgenommen werden.
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