- Oldtimerkennzeichen (H)
Oldtimer sind "Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind (Tag der 1. Zulassung maßgeblich), weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen." (§ 2 Nr. 22 FZV)
Wird ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für die Erteilung der Betriebserlaubnis als Oldtimer (§ 23 StVZO) vorgelegt, kann das Fahrzeug mit einem Oldtimerkennzeichen versehen werden. Dies wird dann mit einem zusätzlichen "H" hinter der Erkennungsnummer verdeutlicht ("H"-Kennzeichen).
Eine Kombination mit einem Saisonkennzeichen ist möglich.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Gutachten nach § 23 StVZO
- elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer) bei Halterwechsel oder hinzufügen einer Saison
- Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
- Sepa-Lastschriftmandat