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Landwirtschaft

Mit der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes und der Anpassung des Nds. Wassergesetzes fließen die strengen Vorgaben der Europäischen Union zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers aus der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie auch in das nationale Recht ein. Schwerpunkt dieser Gesetzgebung ist die Erhaltung und die Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes der Gewässer und im Bereich des Grundwasser der Ressourcenschutz zur Trinkwasserversorgung. Dies hat Auswirkungen für die Erteilung von Einleitungserlaubnissen.

In der Landwirtschaft findet ein Wandel statt. Neben der traditionellen Hofform entstehen immer mehr Großbetriebe. Gerade bei diesen Neubauvorhaben ist eine ordnungsgemäße Behandlung der Oberflächenentwässerung immer wichtiger, da hier auch ein hohes Schadenspotential entstehen kann.

Vor diesem Hintergrund wird dem Interessierten auf dieser Seite die Möglichkeit geboten, sich über die aktuellen rechtlichen Vorgaben zu informieren, die technischen Vorraussetzungen für die Erteilung von Erlaubnissen zu erkunden und der aktuelle Antragsvordruck für Erlaubnisse kann hier heruntergeladen werden.

Erlaubnisantrag

Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Wasserrechtliche Erlaubnis

Wasserwirtschaftliche Anforderungen an JGS-Anlagen u. Biogasanlagen - Anzeigepflichten des Betreibers

Baubeginnanzeige Errichtung einer JGS-Anlage bzw. Biogasanlage

Technische Anforderungen an die Entwässerung landwirtschaftlicher Hofstellen

Auswirkungen auf Einleitungen in Gewässer/die Neuregelungen des WHG und NWG

Landwirtschaft und wassergefährdende Stoffe

Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen 

Antrag Feldberegnung

Antrag Feldberegnung - Anlage 1

Antrag Feldberegnung - Anlage 2

Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach Wasserschutzgebietsverordnung zur Lagerung einer Feldmietete

Ihre Ansprechpartner/innen sind


Telefon: 04721 66-2535
Fax: 04721 66-270411
E-Mail: e.rauterberg(at)landkreis-cuxhaven.de
E-Mail: wasser.abfall(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 424
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Für den Bereich landwirtschaftliche Lagerstätten

Telefon: 04721 66-2534
Fax: 04721 66-2538
E-Mail: be.mueller(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 417
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