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Amtliche Bekanntmachungen

19.09.2019

2. Änderung zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

für die Errichtung und den Betrieb von 7 Windenergieanlagen im Windpark Oberndorf, Samtgemeinde Land Hadeln, Landkreis Cuxhaven 
 
Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Cuxhaven
 
Der Windpark Infrastruktur Oberndorf Intern GmbH & Co.KG, Alter Weg 23, 27478 Cuxhaven, wurde am 29.12.2016 der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid unter Ersetzung des Widerspruchsbescheides in Gestalt des 1. Änderungsbescheides gemäß §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen im Windpark Oberndorf erteilt. Die Errichtung und der Betrieb der Windenergieanlagen wurde in der Gemarkung Oberndorf, Flur 2, Flurstücke 7 und 45 und Gemarkung Oberndorf, Flur 3, Flurstücke 44, 17, 50, 57 und 51 zugelassen. Die Genehmigung erfolgte am 29.12.2016 unter Aufnahme von Nebenbestimmungen.

Auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stade vom 09.05.2017 in Verbindung mit der Erörterung vom 13.08.2018 wurde der 1. Änderungsbescheid vom 29.12.2016 mit 2. Änderungsbescheid vom 12.12.2018 zum Teil in der Tenorierung als auch in Teilen der Begründung geändert.

Der 2. Änderungsbescheid ist öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.

Zum besseren Verständnis des 2. Änderungsbescheides wird der 1. Änderungsbescheid sowie eine Lesefassung mit vollständiger Darstellung der Änderungen der öffentlichen Auslegung angefügt. Der 1. Änderungsbescheid sowie die Lesefassung sind aber nicht Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung, sondern dienen ausschließlich zur besseren Nachvollziehbarkeit des 2. Änderungsbescheides.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, Widerspruch eingelegt werden.     

Eine Ausfertigung des 2. Änderungsbescheides ist vom 20.09.2019 bis einschließlich zum 07.10.2019 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid kann im genannten Zeitraum bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr)

Bürgerbüro der Samtgemeinde Land Hadeln, Hadler Platz 1, 21762 Otterndorf, zu den Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 08.30 – 14.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.30 bis 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr

Bürgerbüro der Samtgemeinde Land Hadeln, Am Markt 1, 21781 Cadenberge zu den Öffnungszeiten: Montag – Freitag 08.00 bis 12.30 Uhr, Dienstag, Freitag 14.00 – 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (07.11.2019 um 24.00 Uhr) kann der Bescheid von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 24/2012 Ä 2, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.

Cuxhaven, 09.09.2019




LANDKREIS CUXHAVEN
Der Landrat
In Vertretung
Frau Bammann
Kreisrätin