Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung des Landkreises Cuxhaven über die Ausweisung von Naturschutzgebieten im Landkreis Cuxhaven zur Sicherung von FFH-Gebieten
Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) ist der Landkreis Cuxhaven verpflichtet, die von der EU anerkannten Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiete zu schützen und in einem für den Schutzzweck günstigen Zustand zu erhalten.
Aus diesem Grund hat der Kreistag des Landkreises Cuxhaven in seiner Sitzung am 19. Dezember 2018 die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mittlere Billerbeckniederung mit Nebenbächen“ in der Gemeinde Beverstedt im Landkreis Cuxhaven sowie die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Teichfledermausgewässer“ in den Gemeinden Loxstedt, Hagen im Bremischen und Beverstedt im Landkreis Cuxhaven beschlossen.
Die Verordnungen wurden im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven vom 20. Dezember 2018 unter den laufenden Nummern 223 und 224 bekannt gemacht.
Die Verordnungen, die am 21. Dezember 2018 in Kraft getreten sind, können während der allgemeinen Öffnungszeiten beim Landkreis Cuxhaven, Naturschutzamt, Zimmer 214, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven eingesehen werden.
Auf die Bekanntmachung der o. g. Verordnungen wird hiermit hingewiesen.
Cuxhaven, 21.12.2018 | LANDKREIS CUXHAVEN |
Der Landrat |