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Amtliche Bekanntmachungen

16.06.2022

Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten

Der Landkreis Cuxhaven unterrichtet hiermit die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über seine allgemeinen Planungsabsichten für die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP).
Diese Unterrichtung erfolgt gemäß § 9 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG).

I. Anlass und Grundlagen

Der Landkreis Cuxhaven ist Träger der Regionalplanung und beabsichtigt gemäß Beschluss des Kreistages vom 16. März 2022, sein RROP neu aufzustellen. Darin ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises für einen zehnjährigen Zeitraum darzulegen.
Die Aufstellung des RROP erfolgt nach § 13 ROG und § 5 NROG.
Das derzeitige RROP 2012 soll durch ein neues RROP ersetzt werden. Mit dieser Bekanntmachung wird der Geltungszeitraum des bisherigen RROP 2012 gemäß § 5 Abs. 7 Satz 4 NROG um bis zu zehn Jahre verlängert, er endet jedoch spätestens mit dem Inkrafttreten des neuen RROP.
Eine Neuaufstellung des RROP ist beabsichtigt, weil

  • das RROP 2012 gemäß § 5 Abs. 7 Satz 1 NROG vor Ablauf von zehn Jahren seit seinem Inkrafttreten daraufhin überprüft worden ist, ob eine Änderung oder Neuaufstellung erforderlich ist, und diese Prüfung das Ergebnis erbracht hat, dass die Erforderlichkeit zur Änderung oder Neuaufstellung besteht,
  • eine Anpassung an das Landes-Raumordnungsprogram 2012 und 2017 erfolgen soll,
  • der sachliche Teilabschnitt Windenergie mit Urteil des OVG Lüneburg vom 30. Januar 2020 unwirksam geworden ist und dringender Bedarf für eine Neuaufstellung dieses sachlichen Teilabschnitts besteht,
  • eine Anpassung an das für das Jahr 2022 zu erwartende Landes-Raumordnungsprogramm 2022 erfolgen soll.

Die mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten zur zweiten Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2012 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven vom 26. Oktober 2017 begonnene Planung wird nicht weiter verfolgt; sie wird in diese Neuaufstellung integriert.

II. Geplante Inhalte und Aufbau des RROP

Das RROP wird als Satzung erlassen und aus einer beschreibenden und einer zeichnerischen Darstellung (Maßstab 1:50.000) bestehen. Eine Begründung sowie ein Umweltbericht werden erarbeitet.
Das RROP wird gemäß Anlage 3 der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen wie folgt gegliedert:

  1. Ziele und Grundsätze zur gesamträumlichen Entwicklung des Landkreises
  2. Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur
  3. Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen
  4. Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und der raumstrukturellen Standortpotenziale

Inhaltliche Schwerpunkte der Neuaufstellung sind insbesondere:

  • Integrierte Küstenentwicklung (u.a. Rohstoffgewinnung Klei)
  • Entwicklung der Siedlungsstruktur (u.a. Standorte für die Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten und/oder Arbeitsstätten, Standorte mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Tourismus, Standorte mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung)
  • Entwicklung der Daseinsvorsorge und der Zentralen Orte (u.a. Entwicklung vor dem Hintergrund des demographischen Wandels)
  • Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels
  • Elemente und Funktionen des landesweiten Freiraumverbunds, Bodenschutz (u.a. Torferhaltung)
  • Natur und Landschaft (u.a. Biotopverbund)
  • Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei
  • Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung
  • Landschaftsgebundene Erholung
  • Wassermanagement, Wasserversorgung, Küsten- und Hochwasserschutz (u.a. Hochwasserschutz)
  • Entwicklung der technischen Infrastruktur, Logistik (u.a. Industrielle Anlagen und Gewerbe)
  • Schienenverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Fahrradverkehr
  • Straßenverkehr (u.a. Trassenverläufe Bundesstraße B73n)
  • Erneuerbare Energieerzeugung (u.a. Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik)
  • Energieinfrastruktur (u.a. Kabeltrassenkorridore Gleichstrom und Leitungstrassen)
  • Sonstige Standort- und Flächenanforderungen (u.a. Abfallentsorgungsanlagen)

III. Allgemeine Hinweise zum Verfahren

Zur Neuaufstellung des RROP gehören unter anderem folgende Schritte:

  1. Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten
  2. Erarbeitung eines Entwurfes
  3. Beteiligungsverfahren u.a. für öffentliche Stellen und die Öffentlichkeit
  4. Abwägung und Satzungsbeschluss
  5. Genehmigung durch die obere Landesplanungsbehörde
  6. Abschließende Bekanntmachung und Inkrafttreten

Eine Umweltprüfung nach § 8 ROG wird innerhalb des Verfahrens zur Neuaufstellung des RROP durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen Auswirkungen des RROP auf

  1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  2. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern

ermittelt und in einem Umweltbericht frühzeitig beschrieben und bewertet.

Gemäß § 7 Abs. 6 ROG wird auch die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) überprüft.

Nach Erstellung des Entwurfes des RROP wird das Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und 3 NROG durchgeführt.

Sofern bereits zu den allgemeinen Planungsabsichten eine Stellungnahme abgegeben wird, wird für weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Datenschutzhinweise unter der Internetadresse verwiesen.

IV. Beteiligung zu den allgemeinen Planungsabsichten

Mit dieser Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten werden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG über die geplante Neuaufstellung des RROP unterrichtet.
Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden hiermit aufgefordert, Hinweise und Anregungen sowie Informationen über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, soweit diese für die Erarbeitung des Entwurfs relevant sein können. Gleiches gilt für weitere den öffentlichen Stellen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.

Diese sind bis zum

29. Juli 2022

an den Landkreis Cuxhaven, vorzugsweise elektronisch – per E-Mail an rrop@landkreis-cuxhaven.de – zu richten. Es ist ebenso möglich, diese postalisch an Landkreis Cuxhaven, Regionalplanung, 27470 Cuxhaven zu senden.

Cuxhaven, 16. Juni 2022
LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat
In Vertretung
Bammann
Kreisrätin