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Haushaltsplan

Was ist ein Haushaltsplan?

Ein Haushaltsplan ist eine strukturierte Gegenüberstellung aller Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) sowie Ein- und Auszahlungen (Finanzhaushalt), die eine Kommune im Haushaltsjahr (=Kalenderjahr) erwartet. Die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge geben Auskunft über die geplante Mittelherkunft und -verwendung, begründen jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf die Erbringung einer bestimmten Leistung. So müssen z.B. Ansprüche auf Sozialhilfe aus den Sozialgesetzbüchern gestützt werden, können also nicht aus dem Haushaltsplan hergeleitet werden. Der Haushaltsplan wird vom Kreistag beschlossen und ist Grundlage des Verwaltungs-handelns.

Wozu braucht man einen Haushaltsplan?

Neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltsplanes ist ein Haushaltsplan der Maßstab, an dem sich die Arbeit einer Verwaltung ausrichten muss. Die Hauptfunktion des Haushaltsplanes besteht darin, den gesamten Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen periodengerecht darzustellen. Zudem soll die Liquiditätsentwicklung der Kommune deutlich gemacht werden, um den Mitgliedern des Kreistages eine Grundlage für ihre Entscheidungen zu geben.

Wie sieht ein Haushaltsplan aus?

Im produktorientierten Haushaltplan werden die Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt (vergleichbar mit der kaufm. G+V) und dem Finanzhaushalt (Haushalt für sämtliche Ein- und Auszahlungen) dargestellt. Der Gesamthaushalt ist in insgesamt sechs Teilhaushalte (1-6) gegliedert, die die einzelnen Aufgabengebiete widerspiegeln. Weitere Inhalte des Haushaltsplanes sind u.a. die Haushaltssatzung, der Finanzplan, das Investitionsprogramm, die Beteiligungsberichte und der Personalstellenplan.

Haushaltspläne: