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Zentrales Beteiligungsmanagement

Beim Zentralen Beteiligungsmanagement erfolgt die übergreifende, strategische Steuerung der Beteiligung an allen Unternehmen, die im Eigentum des Landkreises Cuxhaven stehen oder an denen er beteiligt ist. Hierbei geht es immer darum, die wirtschaftlichen Ziele und den öffentlichen Zweck der kommunalen wirtschaftlichen Aktivitäten zueinander in Beziehung zu setzen, Öffentlichkeit und Transparenz zu gewährleisten sowie die politische Steuerung wirksam werden zu lassen. Klassischer Weise fallen unter das Beteiligungsmanagement die Beteiligungsverwaltung, die alle politischen, rechtlichen und organisatorischen Grundsatzfragen erfasst, die Mandatsbetreuung und das Beteiligungscontrolling.

Seit dem 01.09.2016 wird die Aufgabe des Zentralen Beteiligungsmanagements durch das Kämmereiamt, Fachgebiet Haushalt und Finanzen, wahrgenommen.

Das Beteiligungsmanagement spielt eine zentrale Rolle bei der Verwaltung und Koordinierung aller Angelegenheiten zwischen dem Landkreis Cuxhaven und den privatwirtschaftlichen Unternehmen, an denen er beteiligt ist. Hierbei übernimmt das Beteiligungsmanagement eine beratende Rolle und stellt eine größtmögliche Transparenz für alle Beteiligten her.

Neben der Verwaltung der bereits bestehenden Beteiligungen wird durch das Beteiligungsmanagement ebenfalls geprüft, inwieweit es für den Landkreis Cuxhaven von Vorteil ist, weitere Beteiligungen einzugehen. Soll eine neue Beteiligung eingegangen werden, wird dieser Prozess begleitet und es findet ein enger Austausch mit den betroffenen Fachämtern statt.

An folgenden Unternehmen ist der Landkreis Cuxhaven beteiligt:

Weitere Informationen zu den einzelnen Beteiligungen erhalten Sie hier:

Detaillierte Informationen über die Entwicklung der Beteiligungen des Landkreises können dem Beteiligungsbericht entnommen werden. Die Beteiligungsberichte der letzten Jahre können Sie an dieser Stelle einsehen:

Am 31.01.2007 wurde die Richtlinie für das Beteiligungsmanagement beim Landkreis Cuxhaven beschlossen. Diese finden Sie hier:

Im Rahmen der Beteiligung an der Flughafen-Betriebsgesellschaft Cuxhaven/Nordholz mbH wurde zwischen der Gesellschaft und den drei beteiligten kommunalen Gesellschaftern ein Vertrag zur Gewährung von Zuschüssen geschlossen. Neben dem Landkreis Cuxhaven sind die Stadt Cuxhaven und die Gemeinde Wurster Nordseeküste an der Gesellschaft beteiligt. Die drei kommunalen Gesellschafter gewähren vertragsgemäß, entsprechend ihrer wirtschaftlichen Beteiligung am Unternehmen, einen gemeinsamen jährlichen Zuschuss von maximal 300.000,00 €. Der aktuelle Vertrag kann an dieser Stelle eingesehen werden: