Amtliche Bekanntmachungen
Übertragung des Vermögens des Realverbandes "Süder-Osterstader-Schlengenverband" auf den Wasser- und Bodenverband "Sommerdeichverband Osterstade"
Gemäß § 45 des Niedersächsischen Realverbandsgesetzes vom 04.11.1969 (Nds. GVBl. S. 187), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2021 (Nds. GVBl. S. 830) übertrage ich hiermit das Vermögen des Realverbands „Süder-Osterstader-Schlengenverband“ auf den Wasser- und Bodenverband „Sommerdeichverband Osterstade“. Der Realverband „Süder-Osterstader-Schlengenverband“ erlischt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Übertragungsverfügung unanfechtbar wird (§41 Abs. 1 RealvG).
Begründung:
Der Realverband „Süder-Osterstader-Schlengenverband“ hat die Übertragung bei mir am 15.05.2025 beantragt. Die Antragstellung beruht auf einem Beschluss der Mitgliederversammlung am 08.05.2025. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übertragung sind erfüllt.
Von der Übertragung sind folgende Grundstücke betroffen:
Flurstück Lage Fläche ha
1. 030956 8 41 9 Offenwarden 0,6728
2. 030956 8 43/1 2 Offenwarden 3,5517
3. 030956 9 45/1 4 Offenwarden 2,7190
Zudem wird das Verbandsvermögen i.H.v. 11.964,25 Euro zweckgebunden für den Bereich Offenwarden und Wersabe auf den Wasser- und Bodenverband „Sommerdeichverband Osterstade“ übertragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4 a, 21682 Stade, eingelegt werden. Die Klage wäre gegen den Landkreis Cuxhaven zu richten.
Hinweis:
Eine Ausfertigung dieser Verfügung liegt außerdem in der Zeit vom 28.08.2025 bis 03.09.2025 im Rathaus der Gemeinde Hagen im Bremischen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen im Bremischen, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht für Jedermann aus.
| Cuxhaven, 21.08.2025 | LANDKREIS CUXHAVEN |
| Der Landrat |