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Amtliche Bekanntmachungen

13.07.2021

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Bodenabbau in der Gemarkung Nordahn, Gemeinde Mittelstenahe, Samtgemeinde Börde Lamstedt, Landkreis Cuxhaven

Antragsteller: Freimuth Abbruch u. Recycling GmbH, Bülkau

hier: Auslegung der Antragsunterlagen in der Zeit vom 30. Juli 2021 bis einschließlich 30. August 2021 im Rathaus der Samtgemeinde Börde Lamstedt in Lamstedt, im Rathaus der Samtgemeinde Hemmoor in Hemmoor, im Kreishaus des Landkreises Cuxhaven in Cuxhaven sowie im Internet

Gemäß der §§ 18 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie des § 73 Verwal-tungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird das Nachfolgende öffentlich bekannt gemacht.

1. Die Firma Freimuth Abbruch u. Recycling GmbH, Am Kanal 1, 21782 Bülkau hat mit Antrag vom 10.06.2021 die Bodenabbaugenehmigung zur 2. Erweiterung ihrer bestehenden ca. 6,36 ha großen Abbaustätte für den Abbau von Sand im Trockenabbauverfahren nach den §§ 8 ff. des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) und dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt.
Die beantragte Erweiterungsfläche befindet sich auf dem Flurstück 4 der Flur 17, Gemarkung Nordahn und beträgt ca. 2,41 ha; die Abbaufläche beträgt ca. 2 ha. Die maximale Abbautiefe bewegt sich zwischen 7 bis 8 m. Das Abbauvolumen beläuft sich auf ca. 185.000 m³.
Zusammen mit dem Abbau wird auch die anschließende Renaturierung der Abbaustätte beantragt.

Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Sandabbaus beantragt die Firma Freimuth Abbruch u. Recycling GmbH zudem in einem separaten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren den Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage im Bereich der bisherigen, weitgehend ausgebeuteten Abbaustätte. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens für den Bodenabbau sind lediglich etwaige mit den Umweltauswirkungen des Bodenabbaus zusammenwirkende (kumulierende) Umweltauswirkungen durch den Bau und Betrieb der Recyclinganlage zu betrachten.

2. Die Bodenabbaustätte tritt zu den umliegenden vorhandenen Abbaustätten in den Gemarkungen Nordahn und Varrel sowie Heeßel in der SG Hemmoor zusammenwirkend (kumulierend) im Sinne von § 11 UVPG hinzu. Die UVP-Pflicht wurde bereits im Vorfeld der Antragstellung festgestellt und wird hiermit gemäß § 19 UVPG bekannt gemacht.

3. Zuständige Behörde für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist der Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven - Naturschutzamt. Hier sind weitere relevante Informationen erhältlich.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Fragen, Äußerungen und Einwendungen zu dem Antrag bis einen Monat nach Ablauf des Auslegungstermins, also bis einschließlich 30. September 2021, schriftlich oder zur Niederschrift bei den unter Nr. 7 genannten Auslegungsstellen erheben. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

4. Die Entscheidung über das Vorhaben erfolgt in Form einer Zulassung oder Versagung der beantragten naturschutzrechtlichen Bodenabbaugenehmigung gemäß der §§ 8-13 NAGBNatSchG.

5. Es wurde ein UVP-Bericht vorgelegt. Der Titel der Unterlage lautet: „Erweiterung des Sandabbaus Bröckelbeck – Antrag auf Bodenabbau“.

6. Zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens haben folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vorgelegen:

Vorhabenträger

Erweiterung des Sandabbaus Bröckelbeck – Antrag auf Bodenabbau (Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan, Stand: 12.05.2021), zu dieser Unterlage gehören:

  • Anhang A – Eigentümerverzeichnis
  • Anhang B – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Anhang C – Detaillierte Beschreibung der Biotoptypen
  • Anhang D – Schichtenverzeichnis
  • Anlage 1.1: Topographische Karte
  • Anlage 1.2: Deutsche Grundkarte
  • Anlage 2: Liegenschaftskarten
  • Anlage 3.1: Brutvogelkartierung
  • Anlage 3.2: Biotoptypen gemäß Rekultivierungsplan im genehmigten Sandabbau
  • Anlage 3.3: Biotoptypen
  • Anlage 4: Abbauplan
  • Anlage 5: Herrichtungsplan
  • Anlage 6.1: Längsschnitt LS – LS‘
  • Anlage 6.2: Querschnitt QS – QS‘

7. Die unter den Nrn. 5 und 6 genannten Unterlagen liegen gemäß § 21 UVPG vom 30. Juli 2021 bis einschließlich 30. August 2021 bei den folgenden Stellen zu den angegeben Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:

  • Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven, Raum: Information im Eingangsbereich (montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr – aufgrund der derzeitigen Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die Einsichtnahme in den genannten Zeiträumen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 04721 66-0 möglich)
  • im Rathaus der Samtgemeinde Börde Lamstedt, Schützenstr. 20, Zimmer 7, 21769 Lamstedt während der Dienststunden (montags bis freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) – aufgrund der derzeitigen Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die Einsichtnahme in den genannten Zeiträumen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 04773 899-0 möglich)
  • im Rathaus der Samtgemeinde Hemmoor, Rathausplatz 5, Zimmer 103, 21745 Hemmoor während der Dienststunden von montags bis dienstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr – aufgrund der derzeitigen Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die Einsichtnahme in den genannten Zeiträumen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 04771 602-120 möglich).

Gemäß § 20 UVPG können die unter den Nrn. 5 und 6 genannten entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen des Vorhabenträgers zudem im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen in Niedersachsen ( https://uvp.niedersachsen.de/portal/ ) vom 30. Juli 2021 bis einschließlich 30. August 2021 eingesehen werden.

8. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde, ob ein Erörterungster-min durchgeführt wird. Diese Entscheidung wird gesondert öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß der §§ 18 ff. UVPG und § 73 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102) in der zur Zeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen,

    1. dass etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 4 Satz 5 VwVfG bei den genannten Auslegungsstellen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen sind;
    2. dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann;
    3. dass
      1. die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
      2. die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Durch die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.


Cuxhaven, 6. Juli 2021
LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat
In Vertretung

Bammann
Kreisrätin