Amtliche Bekanntmachungen
Antragsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgebiet
Beantragt ist ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für 5 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Nordex N149/5.X (Nennleistung je 5.700 kW) mit einem Rotordurchmesser von 149,00 m und einer Gesamthöhe von 200,00 m
Die Firma Windpark Bentwisch GmbH & Co. KG aus 28217 Bremen, Stephanitorsbollwerk 3, hat mit Datum vom 10.12.2024 beim Landkreis Cuxhaven einen Immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nach § 9 Abs. 1 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von 5 (ursprünglich 8) Windenergieanlagen (WEA), vom Typ Nordex N149/5.X mit je 5700 kW Nennleistung, mit einem Rotordurchmesser von 149,00 m und einer Gesamthöhe von 179.95 m (WEA 1) bzw. 199,95 m (WEA 2,4 5 und 6) nach § 4 und 9 Abs. 1 i. V. m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG) beantragt.
Die 5 neuen WEA sollen auf dem Gebiet der Gemeinde Oberndorf auf folgenden Flurstücken errichtet werden:
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WEA-Nr. |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
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01 |
Oberndorf |
7 |
9 und 10 |
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02 |
Oberndorf |
6 |
11 |
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04 |
Oberndorf |
6 |
19 |
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05 |
Oberndorf |
7 |
64 |
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06 |
Oberndorf |
35 |
11 |
Die Antragstellerin hat eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Es wurde ein UVP-Bericht vorgelegt.
Das Vorbescheidverfahren wird daher nach § 4 i. V. m. § 10 BImSchG mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das geplante Vorhaben wird hiermit nach § 10 Abs. 3, Abs. 4 BImSchG sowie § 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) bekannt gemacht. Zusammen mit den Antragsunterlagen werden die für die Umweltverträglichkeitsprüfung notwendigen Unterlagen nach § 4e der 9. BImSchV öffentlich ausgelegt. Die datenschutzrelevanten Unterlagen / Betriebsgeheimnisse sind namentlich benannt, werden aber nicht öffentlich ausgelegt.
Antragsunterlagen gemäß Inhaltsverzeichnis des Antrags (inkl. Registerangabe):
Inhaltsverzeichnis des Antrags Windpark Bentwisch - Auslegung
00 Anschreiben, Inhaltsverzeichnis
01 Antrag nach BImSchG
02 Lagepläne
03 Kurzbeschreibung
04 Standortkoordinaten
05 Schall- und Schattengutachten
06 Gutachten zur Standorteignung
07.1 Umweltverträglichkeitsprüfung
07.2 Landschaftspflegerischer Begleitplan
07.3 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
07.4 Avifauna
07.5 Fledermauskundliches Gutachten
07.6 Hochwasserschutz
08.1 Antrag auf Luftverkehrsrechtliche Zustimmung
08.2 Formular Richtfunk
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die Antragsunterlagen werden gemäß § 10 Absatz 3 Satz 2 BImSchG i. V. m. § 9 Absatz 2 der 9. BImSchV vom 05.02.2026 bis einschließlich 05.03.2026 auf den folgenden Internetseiten zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt:
Auf dem Umweltportal der Länder unter
https://uvp-verbund.de/
und auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven unter
https://cloud.landkreis-cuxhaven.de/index.php/s/PPkGPXc5qRbm6d8
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind während der Einwendungsfrist, diese endet gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV mit Ablauf des 06.04.2026, schriftlich bei der Bauaufsichts- und Immissionsschutzbehörde des Landkreises Cuxhaven geltend zu machen.
Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG). Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und - soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden - bekannt zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden sollen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungs-behörde gemäß § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 i. V. m. § 10 Abs. 6 BImSchG nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet der Erörterungstermin statt, werden sämtliche form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen anlässlich dieses Termins am
06.05.2026, ab 10:00 Uhr
im Raum 402 (4. Stock) des Landkreises Cuxhaven,
Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven
erörtert. Sollte die Erörterung am 06.05.2026 nicht abgeschlossen werden können, wird sie am darauffolgenden Werktag ab 10:00 Uhr am selben Ort fortgesetzt.
Der Erörterungstermin ist öffentlich und dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, sowie dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die Einwendungen werden auch dann erörtert, wenn der Antragsteller oder die Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu diesem Erörterungstermin nicht erscheinen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden im Erörterungstermin nicht behandelt.
Findet ein Erörterungstermin nicht statt, so wird dies gesondert öffentlich bekannt gemacht. Sofern die Notwendigkeit besteht, die Erörterung an einem anderen Ort oder zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen, erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Antrag (z.B. Vorbescheid oder Ablehnung) gemäß § 21a der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht wird und diese öffentliche Bekanntmachung die Zustellung der Entscheidung ersetzen kann (vergl. § 10 Abs. 8 BImSchG).
| Cuxhaven, 15.01.2026 | LANDKREIS CUXHAVEN Der Landrat In Vertretung |
| Berghorn Kreisrat |