Seiteninhalt

Amtliche Bekanntmachungen

16.04.2021

Beabsichtigte Übertragung des Vermögens und der Aufgaben des Realverbandes „Teilungsinteressenten zu Wollingst“ auf die Gemeinde Beverstedt

Die Gemeinde Beverstedt hat beim Landkreis Cuxhaven als Aufsichtsbehörde über die Realverbände beantragt, ihr das Vermögen und die Aufgaben des Realverbandes „Teilungsinteressenten zu Wollingst“ gemäß § 46 des Realverbandes vom 04.11.1969 (Nds. GVBl. S. 187), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 16.03.2021 (Nds. GVBl. S. 133) zu übertragen. Da der Realverband „Teilungsinteressenten zu Wollingst“ nicht innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Realverbandes einen Vorstand gewählt hat und die Gemeinde Beverstedt gemäß § 21 Abs. 1 Realverbandsgesetz die Vorstandsgeschäfte des Realverbandes führt, kann die Aufsichtsbehörde mit Zustimmung der Gemeinde das Vermögen und die Aufgaben des Realverbandes auf diese übertragen.

Der Realverband besitzt folgendes Vermögen in der Gemarkung Wollingst:

  • Flur 2, Flurstück 336/84 zur Größe von 2.083 m2 (Lage: Dorfwiese; Nutzung: Laub-/Nadelholz)
  • Flur 1, Flurstück 166/1 zur Größe von 8.802 m2 (Lage: Heidblöcken; Nutzung: Laubholz)

Die Mitglieder des Realverbandes werden darauf hingewiesen, dass die Übertragung unterbleibt, wenn bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten seit dieser Bekanntmachung Mitglieder mit mindestens einem Drittel der Stimmrechte die Einberufung der Mitgliederversammlung zur Wahl eines Vorstandes beantragen.

Cuxhaven, den 16. April 2021 LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat