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Amtliche Bekanntmachungen

10.07.2025

Beabsichtigte Vermögensübertragung des Realverbandes "Süder-Osterstader-Schlengenverband" an den Wasser- und bodenverband "Sommerdeichverband Osterstade"

Gemäß § 45 des Niedersächsischen Realverbandsgesetzes vom 04.11.1969 (Nds. GVBl. S. 187), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2021 (Nds. GVBl. S. 830), beabsichtige ich, das Vermögen des Realverbands „Süder-Osterstader-Schlengenverband“ an den Wasser- und Bodenverband „Sommerdeichverband Osterstade“ zu übertragen, weil der den Stimmrechten nach überwiegende Teil des Realverbands dem „Sommerdeichverband Osterstade“ bereits angehört, dieser der Übertragung zugestimmt hat und die Aufgaben des „Süder-Osterstader- Schlengenverbands“ fortgefallen sind. Der Realverband wird zu dem Zeitpunkt erlöschen, zu dem die Übertragungsverfügung unanfechtbar wird (§§ 45 Abs. 2 S. 1, 41 Abs. 1 NRealvG)

Von der Übertragung sind folgende Grundstücke betroffen:

lfd. Nr.  Flurstück Lage Fläche ha
1. 030956 8 41 9 Offenwarden 0,6728
2. 030956 8 43/1 2 Offenwarden 3,5517
3. 030956 9 45/1 4 Offenwarden 2,7190


Zudem soll Verbandsvermögen i. H. v. 11.964,25 Euro zweckgebunden für den Bereich Offenwarden und Wersabe an den „Sommerdeichverband Osterstade“ übertragen werden.  

Die Mitglieder dieses Realverbandes weise ich darauf hin, dass sie gegen die beabsichtigte Übertragung innerhalb eines Monats - gerechnet vom ersten Tag dieser Bekanntmachung an - schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Cuxhaven, Kommunalaufsicht, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Einwendungen erheben können. Die Einwendungen können nur darauf gestützt werden, dass die Voraussetzungen der Übertragung nicht vorliegen.

Cuxhaven, 10.07.2025 LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat
Autor/in: Drutjons-Ebs