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Amtliche Bekanntmachungen

09.04.2015

Bekanntmachung Ergebnis der standortbezogenen Umweltverträglichkeitsvorprüfung und der Genehmigung des Windparks bei Appeln (Gemeinde Beverstedt), Auslegung des Genehmigungsbescheids

Entsprechend § 3a Satz 2, zweiter Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in der zurzeit gültigen Fassung i.V. m. § 21a der neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 9. BImSchV - in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. IS.1001) in der Fassung der letzten Änderung wird folgendes bekannt gemacht:

Die Firma Energiekontor AG, Mary-Somerville-Str. 5, 28359 Bremen, hatte beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung für die Errichtung und der Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) (Windpark bei Appeln in der Gemeinde Beverstedt) mit einer Nennleistung von je 2,85 MW, einer Nabenhöhe von 98,32 m, einem Rotordurchmesser von 103 m und einer Gesamthöhe von 150 m sowie wegebaulichen Maßnahmen und Kranstellflächen gemäß §§ 4, 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in der zurzeit gültigen Fassung - in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) vom 02. Mai 2013 (BGBl. I S. 973) in der zurzeit gültigen Fassung - beantragt. Verfahrensart: „V“. Bauorte sind die Flurstücke 9, 11, 17 u. 18 der Flur 8 in der Gemarkung Appeln. Die Kompensation der Eingriffe erfolgt in der Gemarkung Appeln auf den Flurstücken 9, 10 u. 36 der Flur 2, dem Flurstück 3 der Flur 9 und dem Flurstück 10 der Flur 15.

Entsprechend § 3c Satz 2 UVPG in Verbindung mit Ziffer 1.6.3, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll, vorzunehmen. Die für das geplante Vorhaben vorgesehene standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben.

Das vorstehende Ergebnis wird hiermit bekannt gemacht.

Die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde am 23.03.2015 erteilt. Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen und Hinweisen). Mit Datum vom 24.03.2015 hat die Genehmigungsinhaberin die Veröffentlichung der Entscheidung gemäß § 21a der 9. BImSchV beantragt und die Übertragung der Genehmigung/ den Bauherrenwechsel auf die Energiepark Appeln GmbH & Co. WP APP KG, Stresemannstr. 46 in 27570 Bremerhaven angezeigt.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides wird daher vom 10. April 2015 bis zum 23. April 2015 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive seiner Begründung) kann im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr u. 13.00 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.
Die Einsichtnahme ist ebenso im Rathaus der Gemeinde Beverstedt, Schulstraße 2, 27616 Beverstedt, Zimmer 120 während der Öffnungszeiten (montags, donnerstags u. freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 bis 15.00 Uhr u. donnerstags von 15.00 bis 18.30 Uhr) möglich.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Genehmigungsbescheid nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 23.03.2015 (Az. ImG 14/2012) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (vom 24. April bis zum 23. Mai 2015) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven schriftlich angefordert werden. 
 

 

Cuxhaven, 09.04.2015 LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat