Amtliche Bekanntmachungen
BekanntmacHung gemäß § 86 Abs. 8 NBauO zur Festlegung des Beginns der elektronischen Kommunikation auf einen späteren Zeitpunkt
Der Landkreis Cuxhaven legt den Beginn der elektronischen Kommunikation für alle Verfahren nach § 3a Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) auf einen späteren Zeitpunkt fest, da die technischen Voraussetzungen noch nicht vorliegen. Sobald der genaue Zeitpunkt feststeht, ab wann der Beginn der elektronischen Kommunikation erfolgt, wird dieser noch gesondert bekannt gemacht. Ab dem 01.01.2022 sind die Anträge, Mitteilungen und beizufügenden Bauvorlagen zunächst abweichend von § 3a Abs. 1 NBauO als Dokument in Papierform zu übermitteln; §§ 3a Abs. 2 und 86 Abs. 7 Satz 2 NBauO gelten entsprechend.
Cuxhaven, 14.04.2022 | LANDKREIS CUXHAVEN |
Der Landrat |