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Amtliche Bekanntmachungen

03.03.2016

Ergebnis der standortbezogenen Umweltverträglichkeitsvorprüfung und der Genehmigung des Windparks bei Debstedt (Stadt Geestland), Auslegung des Genehmigungsbescheids

Entsprechend § 3a Satz 2, zweiter Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. § 21a der neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 9. BImSchV - der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. IS.1001) in der Fassung der letzten Änderung wird folgendes bekannt gemacht:

Die Firma Energiekontor AG, Mary-Somerville-Str. 5, 28359 Bremen, hatte beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung für die Errichtung und der Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) (Windpark bei Debstedt in der Stadt Geestland) mit einer Nennleistung von je
4,5 MW, einer Nabenhöhe von 120,00 m, einem Rotordurchmesser von 128,00 m und einer Gesamthöhe von 184,00 m sowie wegebaulichen Maßnahmen und Kranstellflächen gemäß §§ 4, 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in der zurzeit gültigen Fassung - in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) vom 02. Mai 2013 (BGBl. I S. 973) in der zurzeit gültigen Fassung - beantragt. Verfahrensart: „V“. Bauorte sind Flurstück 46, Flur 2, Flurstück 9, Flur 3 und Flurstück 52/5, Flur 6 der Gemarkung Debstedt.

Die Kompensation der Eingriffe erfolgt in der Gemarkung Oxstedt auf dem Flurstück 2/3, Flur 7 und in der Gemarkung Drangstedt, Flur 1, Flurstücke 41, 42, 43, 44, 47, 48, 49, 50/1, 50/2, 195/45, Flur 2, Flurstücke 1, 4, 5, 228/2, 229/2, 281/7, 282/7, 283/7 und in der Gemarkung Sievern, Flur 106, Flurstück 44/2.

Entsprechend § 3c Satz 2 UVPG in Verbindung mit Ziffer 1.6.3, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll, vorzunehmen. Die für das geplante Vorhaben vorgesehene standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben.

Das vorstehende Ergebnis wird hiermit bekannt gemacht.

Die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde am 10.12.2015 für drei WEA (WEA 1, 2 und 4) erteilt. Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen und Hinweisen). Die Genehmigungsinhaberin beantragte am 16.12.2015 die sofortige Vollziehung der Genehmigung. Gegen Nebenbestimmungen der Genehmigung wurde Widerspruch erhoben.

Mit Datum vom 16.12.2015 hat die Genehmigungsinhaberin die Veröffentlichung der Entscheidung gemäß § 21a der 9. BImSchV beantragt und die Übertragung der Genehmigung/ den Bauherrenwechsel auf die Energiepark Debstedt GmbH & Co. RE WP DE KG, Stresemannstr. 46 in 27570 Bremerhaven angezeigt.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides wird vom 04. März 2016 bis zum 17.März 2016 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive seiner Begründung) kann im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr u. 13.00 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist ebenso im Rathaus der Stadt Geestland,
Rathaus 2 (Bad Bederkesa), Bürgerbüro, Am Markt 8, 27624 Bad Bederkesa während der Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch, Freitag 08:00 - 12:30 Uhr, zusätzlich am ersten Samstag im Monat: 08:00 - 12:30 Uhr) möglich.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Genehmigungsbescheid nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 10.12.2015 (Az. ImG 18/2013) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (vom 18. März 2016 bis zum 18. April 2016) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven schriftlich angefordert werden.

 

Cuxhaven, 03.03.2016 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat
In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat