Amtliche Bekanntmachungen
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wasserwerke Drangst, Süderwisch und Altenwalde; Antragsteller: Wasserversorgungsverband Land Hadeln und EWE Netz GmbH
Gemeinde Wurster Nordseeküste
Stadt Cuxhaven
Landkreis Cuxhaven
BEKANNTMACHUNG
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wasserwerke Drangst, Süderwisch und Altenwalde;
Antragsteller: Wasserversorgungsverband Land Hadeln und EWE Netz GmbH
Zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wasserwerke Drangst, Süderwisch und Altenwalde wird durch den Landkreis Cuxhaven ein Wasserschutzgebietsverfahren nach den §§ 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in der zzt. geltenden Fassung und der §§ 91 und 92 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64) in der zzt. geltenden Fassung durchgeführt, welches darauf abzielt, eine Wasserschutzgebietsverordnung für das betroffene Gebiet festzusetzen. Der entsprechende Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen (Zeichnungen, Erläuterungen und ein Entwurf der zukünftigen Wasserschutzgebietsverordnung) liegen
in der Zeit vom 05.08.19 bis einschließlich 04.09.19
bei den folgenden Behörden während der angegebenen Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus:
- Stadt Cuxhaven, Raum 2.46, Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven
montags bis donnerstags vom 8.30 - 12.30 Uhr; freitags: 7.30 - 12.30 Uhr, sowie dienstags und donnerstags von 14.30 - 17.00 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Terminabsprache - Gemeinde Wurster Nordseeküste in den Räumen des Rathauses Nordholz, Feuerweg 9, 27639 Wurster Nordseeküste und in den Räumen des Rathauses Dorum, Westerbüttel 13, 27639 Wurster Nordseeküste
montags bis freitags von 8.00 - 12.00 Uhr sowie dienstags von 13.30 - 16.00 Uhr und donnerstags von 13.30 – 18.00 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Terminabsprache - sowie zusätzlich beim Landkreis Cuxhaven, Raum 421, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven
montags bis freitags von 8.00 -12.00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13.30 - 15.30 Uhr - im Internetportal der Stadt Cuxhaven, der Gemeinde Wurster Nordseeküste und des Landkreises Cuxhaven
Jede/Jeder, dessen/deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich zum 18.09.19, schriftlich oder zur Niederschrift bei der entsprechenden Kommune oder beim Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven Einwendungen erheben. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können innerhalb der Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102) in der zzt. geltenden Fassung) alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
In einem nach Ablauf der Einwendungsfrist stattfindenden Erörterungstermin, der noch besonders bekannt gemacht wird, werden die gegen den Antrag erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Antrag mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Eine mündliche Verhandlung ist nicht erforderlich, wenn kein Beteiligter innerhalb der vorgenannten Frist Einwendungen gegen die vorgesehene Maßnahme erhoben hat.
Gemäß der §§ 51 und 52 des WHG, den §§ 91 und 92 NWG und § 73 Abs. 5 Nr. 2-4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23.01.2003 (BGBl. I S.102) in der zzt. geltenden Fassung wird darauf hingewiesen,
- dass etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach Absatz 4 Satz 5 bei den in der Bekanntmachung zu bezeichnenden Stellen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen sind;
- dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann;
- dass
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Soweit nicht ortsansässige Grundstückseigentümer durch das geplante Vorhaben betroffen werden, werden die schuldrechtlich oder sachenrechtlich Befugten (Mieter, Pächter, Entleiher, rechtmäßige Besitzer usw.) gebeten, die Eigentümer der Grundstücke von der geplanten Maßnahme zu unterrichten.
Durch die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Gemeinde Wurster Nordseeküste | Stadt Cuxhaven |
Der Bürgermeister | Der Oberbürgermeister |
Schutzgebietskatalog - Entwurf
Anl. 2.1_Darstellung der Schutzgebietsgrenzen
Anl. 2.2_Darstellung der Schutzgebietsgrenzen
Anl. 2.3_Darstellung der Schutzgebietsgrenzen
Anl. 2.4_Darstellung der Schutzgebietsgrenzen
Anl. 2.5_Darstellung der Schutzgebietsgrenzen
Anl. 2.6_Darstellung der Schutzgebietsgrenzen
Anl. 2.7_Darstellung der Schutzgebietsgrenzen