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Amtliche Bekanntmachungen

14.09.2019

Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wasser­werke Drangst, Süderwisch und Altenwalde; Antragsteller: Wasserversorgungsverband Land Hadeln und EWE Netz GmbH

Gemeinde Wurster Nordseeküste
Stadt Cuxhaven
Landkreis Cuxhaven

 

BEKANNTMACHUNG

 

Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wasser­werke Drangst, Süderwisch und Altenwalde;
Antragsteller: Wasserversorgungsverband Land Hadeln und EWE Netz GmbH

Zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wasser­werke Drangst, Süderwisch und Altenwalde wird durch den Landkreis Cuxhaven ein Wasserschutzgebietsverfahren nach den §§ 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in der zzt. geltenden Fassung und der §§ 91 und 92 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64) in der zzt. geltenden Fassung durchgeführt, welches darauf abzielt, eine Wasser­schutzgebietsverordnung für das betroffene Gebiet festzusetzen. Der entsprechende Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen (Zeichnungen, Erläuterungen und ein Entwurf der zukünftigen Wasserschutzgebietsverordnung) liegen

in der Zeit vom 16.09.19 bis einschließlich 15.10.19

bei den folgenden Behörden während der angegebenen Dienst­stunden zur allgemeinen Einsicht aus:

  • Stadt Cuxhaven, Raum 2.46, Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven
    montags bis donnerstags vom 8.30 - 12.30 Uhr; frei­tags: 7.30 - 12.30 Uhr, sowie dienstags und donners­tags von 14.30 - 17.00 Uhr oder nach vorheriger telefoni­scher Terminab­sprache
  • Gemeinde Wurster Nordseeküste in den Räumen des Rat­hauses Nordholz, Feuerweg 9, 27639 Wurs­ter Nordseeküste und in den Räumen des Rathauses Dorum, Westerbüttel 13, 27639 Wurster Nordseeküste
    montags bis freitags von 8.00 - 12.00 Uhr sowie dienstags von 13.30 - 16.00 Uhr und donnerstags von 13.30 – 18.00 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Terminabsprache
  • sowie zusätzlich beim Landkreis Cuxhaven, Raum 421, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven  
    montags bis freitags von 8.00 -12.00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13.30 - 15.30 Uhr
  • im Internetportal der Stadt Cuxhaven, der Gemeinde Wurster Nordseeküste und des Landkreises Cuxhaven

Jede/Jeder, dessen/deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungs­frist, also bis einschließlich zum 29.10.19, schriftlich oder zur Nie­derschrift bei der entsprechenden Kommune oder beim Land­kreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven Ein­wendungen erheben. Vereinigungen, die auf Grund einer Aner­kennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechts­behelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Ent­scheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können innerhalb der Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Mit Ablauf der Ein­wendungsfrist sind gem. § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG (Verwal­tungsverfahrensgesetz vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102) in der zzt. geltenden Fassung) alle Einwendungen ausgeschlos­sen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

In einem nach Ablauf der Einwendungsfrist stattfindenden Erör­terungstermin, der noch besonders bekannt gemacht wird, wer­den die gegen den Antrag erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Antrag mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Eine mündliche Verhandlung ist nicht erforderlich, wenn kein Beteilig­ter innerhalb der vorgenannten Frist Einwendungen gegen die vorgesehene Maßnahme erhoben hat.

Gemäß der §§ 51 und 52 des WHG, den §§ 91 und 92 NWG und § 73 Abs. 5 Nr. 2-4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23.01.2003 (BGBl. I S.102) in der zzt. geltenden Fassung wird darauf hingewiesen,

  1. dass etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Ver­einigungen nach Absatz 4 Satz 5 bei den in der Bekanntma­chung zu bezeichnenden Stellen innerhalb der Einwen­dungsfrist vorzubringen sind;
  2. dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungster­min auch ohne ihn verhandelt werden kann;
  3. dass

a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Be­kanntmachung benachrichtigt werden können,

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Soweit nicht ortsansässige Grundstückseigentümer durch das geplante Vorhaben betroffen werden, werden die schuldrechtlich oder sachenrechtlich Befugten (Mieter, Pächter, Entleiher, recht­mäßige Besitzer usw.) gebeten, die Eigentümer der Grundstücke von der geplanten Maßnahme zu unterrichten.

Durch die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden. 

Gemeinde Wurster Nordseeküste Stadt Cuxhaven
 Der Bürgermeister Der Oberbürgermeister

Schutzgebietskatalog - Entwurf

Anl. 2.1_Darstellung der Schutzgebietsgrenzen

Anl. 2.2_Darstellung der Schutzgebietsgrenzen

Anl. 2.3_Darstellung der Schutzgebietsgrenzen

Anl. 2.4_Darstellung der Schutzgebietsgrenzen

Anl. 2.5_Darstellung der Schutzgebietsgrenzen

Anl. 2.6_Darstellung der Schutzgebietsgrenzen

Anl. 2.7_Darstellung der Schutzgebietsgrenzen