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Amtliche Bekanntmachungen

27.03.2014

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA 5) im Testfeld Langen-Neuenwalde, Landkreis Cuxhaven

-amtliche Bekanntmachung-

Der Testfeld Langen-Neuenwalde GmbH, Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven, wurde am 04.03.2014 am Standort Neuenwalde/ Hymendorf (sogenanntes Testfeld) die Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ: REpower 6M 152, Nennleistung 6,15 MW, mit einer Nabenhöhe von 124m, einem Rotordurchmesser von 152m und einer Gesamthöhe von 200m erteilt. Ebenso wurden die Genehmigungen zur Errichtung und zur Herstellung von wegebauliche Maßnahmen, einer Kranstellfläche, Baustelleneinrichtungen, Gewässerkreuzungen und Verrohrungen, unterirdische Verkabelungen innerhalb der Windparkfläche und zur naturschutzfachlichen Kompensation der Eingriffe erteilt.
Es handelt sich um die Erweiterung des Windenergietestfeldes bei Langen-Neuenwalde/ Hymendorf, in dem bereits die Verlagerung von vier Windenergieanlagen (WEA 1 bis 4) aus dem Testfeld Cuxhaven genehmigt ist. Eine Erweiterung um zwei weitere Windenergieanlagen (WEA 6 und WEA 7) ist vorgesehen, so dass insgesamt die Errichtung von sieben Windenergieanlagen innerhalb des Windenergietestfeldes bei Langen-Neuenwalde/ Hymendorf vorgesehen ist. Bauort der genehmigten WEA 5 ist das Flurstück 40, Flur 15 in der Gemarkung Neuenwalde der Stadt Langen.
Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen (Auflagen und Hinweise).

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen.
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 28.03.2014 bis zum 10.04.2014 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden. Ebenso ist eine Einsichtnahme im Bürgerbüro der Stadt Langen, Sieverner Straße 10, 27607 Langen während der Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr und zusätzlich mittwochs und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) möglich.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (11.04. - 12.05.2014) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 12/2013, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden. 

 

Cuxhaven, 27.03.2014 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat

In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat