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Amtliche Bekanntmachungen

13.10.2022

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage sowie der Rückbau von drei Bestands-Windenergieanlagen im Windpark Neuenkirchen, Samtgemeinde Land Hadeln, Landkreis Cuxhaven

Absage des Erörterungstermins

Die Firma NeuenkirchenWind GmbH & Co. KG, Scholien 6, 21763 Neuenkirchen hat mit Antragsschreiben vom 28.02.2020 die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs „Nordex N133“ mit einer Leistung von
4,8 MW sowie den Rückbau dreier Bestands-Windenergieanlagen des Typs „AN Bonus“ mit einer Leistung von jeweils 1,0 MW im Windpark Neuenkirchen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beim Landkreis Cuxhaven als zuständige Genehmigungsbehörde, beantragt. Der Antrag hat im Zeitraum vom 22.08.2022 bis einschließlich 23.09.2022 öffentlich ausgelegen. Einwendungen gegen das Vorhaben liegen nicht vor und wurden bis zum Ablauf der Einwendungsfrist am 23.09.2022 nicht geltend gemacht.


Der für Dienstag den 18.10.2022, um 10:00 Uhr geplante Erörterungstermin beim Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven wird hiermit abgesagt.

Diese Entscheidung wird hiermit entspr. § 12 Abs. 1 der 9. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz bekanntgemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Antrag (z.B. Genehmigung oder Ablehnung) gemäß § 21a der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht wird und diese öffentliche Bekanntmachung die Zustellung der Entscheidung ersetzen kann (vergl. § 10 Abs. 8 BImSchG).

Cuxhaven, 13. Oktober 2022
LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat
In Vertretung

Bammann