Amtliche Bekanntmachungen
Hinweis auf eine berichtigte amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 25 lfd. Nr. 133 vom 28. Juli 2022
Die Verordnung über den Verkehr mit Taxen im Landkreis Cuxhaven (Taxenordnung) vom 9. Dezember 1999 in der Fassung der Sechsten Änderungsverordnung vom 8. Juni 2022 ist im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nr. 21 unter Nr. 92 auf Seite 129 öffentlich bekannt gemacht worden.
Diese öffentliche Bekanntmachung wurde wie folgt berichtigt und ist im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven Nr. 25 unter Nr. 133 auf Seite 197 bekannt gegeben:
1. § 12 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
„Der Grundpreis für jede Fahrt beträgt 6,30 Euro. In diesem Preis ist eine Fahrstrecke von 800 m oder eine Wartezeit von 195 s enthalten.“
2. § 12 Abs. 6 erhält folgende Fassung:
„Der Zuschlag für die Beförderung beträgt 7,00 Euro in einem Taxi
- mit mehr als 4 Fahrgastplätzen (Großraumtaxi), wenn tatsächlich mehr als 4 Fahrgäste befördert werden,
- wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Personen im Rollstuhl geeignet ist.
Die Kundinnen und Kunden sind bei der Bestellung der Fahrt ausdrücklich auf diesen Zuschlag hinzuweisen.“
Cuxhaven, 30.07.2022 | LANDKREIS CUXHAVEN |
Der Landrat |