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Amtliche Bekanntmachungen

18.08.2018

Dienstleistungskonzession für den Betrieb der Mensa am Schulzentrum Cuxhaven

-kein Auftrag im vergaberechtlichen Verfahren-

Dienstleistungskonzessionsbeschreibung

Der Landkreis Cuxhaven vergibt ab 01.01.2019 die Bewirtschaftung für die Mittagsverpflegung in der Schulmensa des Schulzentrums Cuxhavens im Rahmen einer Dienstleistungskonzession. Die Mensa befindet sich in der Realschule Cuxhaven, Schulstraße 14, 27474 Cuxhaven, und versorgt die dort beschulten Schülerinnen und Schüler der Realschule sowie der direkt angrenzenden beiden Gymnasien, das Amandus-Abendroth-Gymnasium und das Lichtenberg Gymnasium.

Es handelt sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, die mittels eines transparenten diskriminierungsfreien Verfahrens, formloser Teilnahmewettbewerb, außerhalb förmlichen EG-Vergaberechts vergeben wird und ausdrücklich nicht um einen Auftrag im vergaberechtlichen Verfahren.

Die Bewirtschaftung der Mensa ist ausgerichtet auf eine Frisch- und Mischküche. Andere Verpflegungssysteme sind unter Berücksichtigung der vorhandenen Ausstattung zugelassen. Gesucht wird eine Konzessionärin/ein Konzessionär mit hinreichender Großküchen-Erfahrung, vorzugsweise im Bereich Schulverpflegung. Erfahrungen im Bereich der Schulverpflegung sind zu erläutern und entsprechende Referenzen/Zertifikate vorzulegen.

Anforderungen an die Konzessionärin oder den Konzessionär:

Die Mensaverpflegung ist den rund 2000 Schülerinnen und Schülern sowie dem Schulpersonal der Realschule Cuxhaven und den beiden angrenzenden Gymnasien im Rahmen einer Mittagsverpflegung zu den Schulzeiten anzubieten. Die Realschule Cuxhaven ist eine im Herbst 2011 fertig gestellte offene Ganztagsschule. Der Ganztagsbetrieb findet an jedem Tag in der Woche – jedoch nicht verpflichtend – statt. Die beiden angrenzenden Gymnasien sind ebenfalls offene Ganztagsschulen mit einem Ganztagsbetrieb von bis zu fünf Tagen in der Woche. Evtl. kommen in der Zukunft weitere Schulen hinzu. Eine bestimmte Teilnehmerzahl kann nicht garantiert werden. Das Angebot der Mittagsverpflegung richtet sich auch an die Schülerinnen und Schüler, die nicht das Ganztagsangebot wahrnehmen. Zurzeit nehmen ca. 50 – 70 Schülerinnen und Schüler täglich das Mensaangebot in Anspruch. Die Öffnungszeiten der Schulmensa sind nach Absprache mit den Schulleitungen, von Montag bis Freitag in der Zeit von mindestens 12.20 Uhr bis 14.00 Uhr sicherzustellen. Die Organisation des Mensabetriebes muss auf den Schulablauf abgestimmt sein und ein ruhiges, ungestörtes Essen ohne vermeidbare Wartezeiten gewährleisten.

Es sollte eine alters- und schülergerechte, abwechslungsreiche, ernährungsphysiologisch gesunde und vollwertige Mittagsverpflegung nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. angeboten werden, damit eine ausgewogene und gesundheitsförderliche Lebensmittelauswahl realisiert werden kann. Dabei sind pro Schultag den Schülerinnen und Schülern mindestens zwei Gerichte (u. a. täglich ein ovo-lacto-vegetabiles Gericht) incl. eines individuell zusammenstellbaren Beilagensalates, eines Desserts oder Obst und Trinkwasser preiswert anzubieten. Zusätzlich soll ein Salat als Hauptgericht gewählt werden können. Wünschenswert in diesem Zusammenhang ist darüber hinaus, eine den individuellen Bedürfnissen entsprechende Flexibilität bzgl. der Portionsgrößen bzw. Nachschlägen und bzgl. der Zusammenstellbarkeit der einzelnen Komponenten. Die Speisen auf dem Speiseplan sind eindeutig zu bezeichnen. Nicht übliche oder nicht eindeutige Bezeichnungen sind zu erklären. Bei Fleisch und Wurstwaren sowie Fischerzeugnissen ist die Tierart auf dem Speiseplan zu benennen. Neben der Bevorzugung saisonaler und regionaler Angebote, sind kulturspezifische und regionale Essgewohnheiten sowie religiöse Aspekte zu berücksichtigen. Lebensmittelunverträglichkeiten/Lebensmittelallergien sollen grundsätzlich Berücksichtigung finden. In jedem Fall soll den betreffenden Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ermöglicht werden, im Zweifel durch ein von zu Hause mitgebrachtes und durch das Personal aufzuwärmendes Essen. Der Verzehr von mitgebrachter Eigenverpflegung ist auch während der Öffnungszeiten im Mensabereich gestattet.

Für die Schülerinnen und Schüler des Schulzentrums wird ein Preis von 3,00 € bei einem der täglichen Gerichte nicht überschritten. Die Bekanntgabe des jeweiligen Speiseplanes erfolgt mindestens zwei Wochen im Voraus. Dabei ist das zur Verfügung stehende Bestellprogramm zu nutzen. Bestellungen sollen bereits zwei Wochen im Voraus möglich sein. Das Ende der Vorbestellfrist sowie die Abbestellfrist sollen so kurz wie möglich gehalten werden. Die Vor- und Abbestellfristen sind im Konzept zu benennen. Eine Wiederholung des Speiseplanes darf frühestens nach vier Wochen erfolgen. Die Wünsche und Anregungen der Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Form in der Speiseplanung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist die Konzessionärin/der Konzessionär dazu verpflichtet, sich regelmäßig mit der Schulleitung abzustimmen und sich an schulischen Aktivitäten (Mensaausschuss o.ä.) zu beteiligen.

Die Konzessionärin/der Konzessionär handelt auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Die Konzessionärin/der Konzessionär hat im Einvernehmen mit dem Landkreis Cuxhaven, die Essensabrechnung eigenverantwortlich abzuwickeln. Ein Abrechnungsprogramm steht zurzeit zur Verfügung. Die Möglichkeit der Barzahlung soll für Ausnahmefälle eingerichtet werden. Der Landkreis Cuxhaven als Schulträger stellt der Konzessionärin/dem Konzessionär die kostenlose Nutzung der Mensaküche einschließlich der im Besitz des Landkreises Cuxhaven befindlichen Gerätschaften zur Verfügung. Die Ausstattung der Küche ist ausreichend für die Zubereitung von 600 Essen. Der Speiseraum der Mensa ist mit 150 Sitzplätzen ausgestattet. Die Kosten der Reinigung des Speiseraumes im Anschluss an den täglichen Mensabetrieb trägt der Landkreis Cuxhaven. Der Landkreis Cuxhaven übernimmt die Betriebskosten (Heizung, Strom, Gas und Wasser), die für die regelmäßige Mensaverpflegung anfallen. Weiterhin obliegt dem Landkreis Cuxhaven die bauliche Unterhaltung der Räumlichkeiten und Instandhaltung der vorhandenen Gerätschaften und des Mobiliars. Der Landkreis Cuxhaven ist außerdem bereit, einen Personalkostenzuschuss zu zahlen. Die erforderliche Höhe ist im einzureichenden Konzept darzulegen.

Es wird erwartet, dass die Konzessionärin/der Konzessionär die Eigen- bzw. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen sowie zur Unbedenklichkeit abgibt. Weiterhin muss die fachliche Leitung der Verpflegungsproduktion gewährleistet sein. Es ist, unter Berücksichtigung der vorhandenen Ausgabemöglichkeiten, ausreichend und fachlich geeignetes Personal zu stellen. So ist insbesondere eine Besetzung beider Speiseausgaben an hochfrequentierten Tagen zu gewährleisten. Die Konzessionärin/der Konzessionär hat Sorge zu tragen, dass das eingesetzte Personal im erforderlichen Umfang nach den rechtlichen Vorgaben u. a. in den Bereichen Hygiene, Allergene sowie Arbeitssicherheit geschult ist. Das Personal muss die deutsche Sprache beherrschen sowie freundlich und bestimmt mit den Schülerinnen und Schülern umgehen können. Es ist außerdem eine Kontinuität beim Einsatz des Personals wichtig, damit ein möglichst vertrauensvolles Verhältnis zu den Schülerinnen und Schülern entstehen kann. Die ordnungsgemäße Reinigung des Küchen-, Wirtschafts- und Personalbereichs erfolgt auf Kosten und in Verantwortung der Konzessionärin/des Konzessionärs. Außerdem sind vor Aufnahme des täglichen Mensabetriebes grobe Verunreinigungen im Speiseraum zu beseitigen. Weiterhin muss von ihm die nachweislich ordnungsgemäße Entsorgung der Speisereste und des sonstigen Abfalls sichergestellt werden.

Die Konzessionärin/der Konzessionär ist für die Einhaltung sämtlicher das Unternehmen oder die Konzession direkt oder indirekt betreffenden Vorschriften und behördlichen Auflagen (u. a. Hygienepläne) verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auf allen Stufen der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung und des Verkaufs von Lebensmitteln nach den Bestimmungen des HACCP-Konzepts. Bei einer Infektion der Essensteilnehmer durch kontaminierte Lebensmittel haftet die Konzessionärin/der Konzessionär. Es muss für einen ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt und der Landkreis Cuxhaven von etwaigen Haftungsansprüchen für Schäden freigestellt werden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und der Zugänge zu den Räumen und Anlagen sowie aus der Einnahme der Verpflegung ihren/seinen Mitarbeitern, Beauftragten, den Besuchern und sonstigen Dritten entstehen. Sie/er übernimmt insoweit die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der überlassenen Anlagen, Einrichtungen und Geräte. Die Konzessionärin/der Konzessionär haftet für alle Schäden, die dem Landkreis Cuxhaven an den überlassenen Anlagen, Einrichtungen und Geräten einschließlich der Zugänge und Zugangswege durch die Nutzung der Schulmensa entstehen. Dieses gilt auch für den Verlust der für die Nutzung erforderlichen Schlüssel. Ausgenommen sind Schäden, die auf Abnutzung oder Materialfehler zurückzuführen sind und bei ordnungsgemäßen Gebrauch der überlassenen Anlagen, Einrichtungen und Geräte eintreten.

Der Landkreis Cuxhaven schließt mit der Konzessionärin/dem Konzessionär einen Vertrag über einen Zeitraum von fünf Jahren. Der Vertrag kann mit einer halbjährlichen Frist frühestens zum 31.12.2020 gekündigt werden. Eine Nutzung der Küche über die geregelte Schulverpflegung hinaus und außerhalb der Schulzeiten kann vertraglich geregelt werden. Der Betrieb der Mensa darf den Schulbetrieb nicht beeinträchtigen.

Der Bewerbung sind ein Kurzportrait der Bewerberin/des Bewerbers, ein ausführliches und detailliertes Konzept mit Angaben zum Produktionsverfahren sowie entsprechender Darlegung, wie die einzelnen Anforderungen der Leistungsbeschreibung umgesetzt werden und ein vierwöchiger Speiseplan mit Preisangabe der einzelnen Gerichte als Beispiel beizufügen.

Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 14.09.2018 beim Landkreis Cuxhaven, Amt Schulen und Kultur, 27470 Cuxhaven, vorzulegen.

Für Fragen zur Vergabe der Dienstleistungskonzession wenden Sie sich bitte an Frau Wichers, Tel. 04721 66-2320, oder Herrn Hinck, Tel. 04721 66-2247.