Amtliche Bekanntmachungen
NATURA 2000 - Vogelschutzgebiet "Unterweser": Kreisverwaltung plant Landschaftsschutzgebiet zur Sicherung
Natura 2000 ist das staatenübergreifende ökologische Netz von Schutzgebieten zum Erhalt der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union.
Natürliche und naturnahe Lebensräume sowie gefährdete wild lebende Tier- und Pflanzenarten sollen dort, möglichst in Einklang mit einer nachhaltigen Nutzung, wirkungsvoll geschützt und gefördert werden.
Zu den Natura 2000-Flächen gehören die FFH- und Vogelschutzgebiete, die von den Mitgliedstaaten geschützt und in einem für den Schutzzweck günstigen Zustand erhalten werden müssen. Verschlechterungen der Gebiete sind zu verhindern.
Die Mitgliedstaaten sind von der Europäischen Union verpflichtet worden, die Natura 2000-Gebiete in nationales Recht zu überführen und zu sichern.
Die Kreisverwaltung hat in den letzten Jahren gemeinsam mit der Kreispolitik die Sicherung von 21 FFH- und Vogelschutzgebieten durch Ausweisung von Naturschutzgebieten fristgerecht geschafft, was als ein guter Erfolg konstruktiver Zusammenarbeit der betroffenen Akteure zu werten ist.
Für das Vogelschutzgebiet V 27 „Unterweser“ soll eine vollständige Sicherung bis Ende 2022 vorgenommen werden. In diesem Fall beabsichtigt die Kreisverwaltung die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes in dem betroffenen Bereich.
Der Grenzverlauf dieses geplanten Landschaftsschutzgebietes ist in den anliegenden Karten dargestellt.
Der Entwurf der Verordnung ist mindestens einen Monat bei der Gemeinde, deren Gebiet betroffen ist, öffentlich auszulegen.
Der Entwurf der o. g. Verordnung liegt jeweils in der Zeit von:
Donnerstag, den 06.10.2022 bis einschließlich Montag, den 07.11.2022
- bei der Gemeinde Hagen im Bremischen, Zimmer F03, Amtsplatz 3, 27628 Hagen, Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- beim Landkreis Cuxhaven, Information, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven, Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsicht aus.
Verfahrensunterlagen
- Verordnung LSG Hammelwarder Sand - Entwurf
- Begründung LSG Hammelwarder Sand - Entwurf
- LSG Hammelwarder Sand - Übersichtskarte
- LSG Hammelwarder Sand - Detailkarte
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann innerhalb der Auslegungsfrist, also bis einschließlich zum 07.11.2022 bei der Gemeinde Hagen im Bremischen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen oder beim Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven, Bedenken und Anregungen gegen den Entwurf der Verordnung zur Ausweisung des o. g. Landschaftsschutzgebietes erheben.
Durch die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.