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Amtliche Bekanntmachungen

29.01.2026

Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 veröffentlicht

Der Kreistag des Landkreises Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Cuxhaven für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

Die nach §§ 119 Abs. 4 und 120 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den §§ 2, 3 und 4 der 1. Nachtragshaushaltssatzung ist vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung am 21. Januar 2026 unter dem Aktenzeichen 32.15-10302-352 (1. NT 2026) erteilt worden.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nr. 4 vom 29. Januar 2026 veröffentlicht.

Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 liegt gemäß § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit vom 30. Januar 2026 bis einschließlich 9. Februar 2026 im Kreishaus Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, Informationszentrale, während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Donnerstag 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr) öffentlich aus. Zudem wird der 1. Nachtrag für das Haushaltsjahr 2026 auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven unter der Rubrik Haushaltsangelegenheiten veröffentlicht. Die Nachtragshaushaltssatzung tritt nach dem Ende der öffentlichen Auslegung am 10. Februar 2026 in Kraft.

Cuxhaven, 29. Januar 2026 LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat
Autor/in: Drutjons-Ebs