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Amtliche Bekanntmachungen

14.01.2021

Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2020 veröffentlicht

Der Kreistag des Landkreises Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2020 die Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Cuxhaven für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.

Die gem. des § 15 Abs. 6 NFAG erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum § 5 der Haushaltssatzung ist vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport am 18. Dezember 2020 – Az. 32.14-10302-352 (1.NT)– erteilt worden.

Die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nr. 1 vom 14. Januar 2021 veröffentlicht.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 15. Januar 2021 bis zum 25. Januar 2021 im Kreishaus Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, Informationszentrale, während der Dienststunden (Montag – Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, Montag – Donnerstag 13:30 Uhr – 15:30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus ist das Kreishaus für den regulären Publikumsverkehr bis auf weiteres geschlossen. Die Einsichtnahme während der vorgenannten Auslegungszeiten ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Für eine gewünschte Einsichtnahme des Nachtragshaushaltplanes des Landkreises Cuxhaven für das Haushaltsjahr 2020 bitte ich vorab unter der Telefonnr. 04721 66–0 einen Termin zu vereinbaren. Zudem wird der Nachtragshaushalt auf der Internetseite des Landkreis Cuxhaven unter der Rubrik Haushaltsangelegenheiten veröffentlicht. Die Nachtragshaushaltssatzung tritt nach dem Ende der öffentlichen Auslegung am 26. Januar 2021 in Kraft.

Cuxhaven, 14. Januar 2021
LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat