Amtliche Bekanntmachungen
Planfeststellungsbeschluss vom 29.05.2024
Erweiterung Abbauvertiefung im Nassabbauverfahren der Firma Freter in Dorfhagen
Eintritt der Rechtskraft
Der Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für die Erweiterung und Abbauvertiefung im Nassabbauverfahren der Abbaustelle der Firma Friedrich Freter, vertreten durch den Inhaber Benjamin Pauls, Bornerstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, in der Gemarkung Dorfhagen ist rechtskräftig.
Der o.a. Beschluss wurde gem. § 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Zeit vom 24.06.2024 bis einschließlich 05.07.2024 ortsüblich ausgelegt.
Nach Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gem. § 74 Abs. 4 VwVfG allen Betroffenen als zugestellt.
Die Klagefrist endet für alle diejenigen Betroffenen, denen der Beschluss nicht individuell zugestellt wurde, am 05.08.2024.
Somit ist der Beschluss rechtskräftig. Das vorstehende Ergebnis wird hiermit bekannt gemacht.
Cuxhaven, 29.08.2024 | LANDKREIS CUXHAVEN Der Landrat |
In Vertretung Bammann Kreisrätin |