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Amtliche Bekanntmachungen

24.06.2026

Tierschutzrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 01/2026 CUX zur Untersagung der Anbindehaltung von Rindern im Kreisgebiet des Landkreises Cuxhaven

Die „Tierschutzrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 01/2026 CUX zur Untersagung der Anbindehaltung im Kreisgebiet des Landkreises Cuxhaven“ wird am 02.07.2026 im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven öffentlich bekannt gegeben und tritt somit am 03.07.2026 in Kraft.

Diese Allgemeinverfügung und ihre Begründung können hier eingesehen werden.

Des Weiteren kann eine Einsicht dieser Allgemeinverfügung im Bereich Veterinärwesen des Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen.

Nachtrag vom 07.07.2026:

In der o.g. Allgemeinverfügung vom 24.06.2026, öffentlich bekannt gegeben am 02.07.2026 im Amtsblatt Nr. 25 unter der laufenden Nummer 139, liegt ein redaktioneller Fehler vor.

In Abschnitt VII - Androhung von Zwangsmitteln - der Verfügung heißt es im zweiten Absatz:

„[…] Sie beträgt für die ganzjährige Anbindehaltung nach Nummer 1 b.) sechs Monate ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung und für die kombinierte Anbindehaltung, die saisonale Anbindehaltung und die Anbindehaltung von männlichen Mastrindern jeweils drei Jahre ab Bekanntgabe der Anbindehaltung. […]“

Richtigerweise muss es hier heißen „[…] ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung“.

Die o.g. Allgemeinverfügung bleibt insoweit unverändert. 

Cuxhaven, 24. Juni 2026 LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat