Amtliche Bekanntmachungen
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung (8/2021 CUX) zur Aufhebung des eingerichteten Beobachtungsgebiets in den Gemeinden Beverstedt, Hagen i.Br., Loxstedt, Schiffdorf und der Stadt Geestland
Infolge eines Ausbruches der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) im Nutzgeflügelbestand in der Gemeinde Schiffdorf waren ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet um die Seuchenbestände herum festzulegen. Nachdem das Sperrgebiet bereits in das Beobachtungsgebiet überführt wurde, wird nun aufgrund des § 44 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung nachfolgende
Allgemeinverfügung
erlassen:
Die Allgemeinverfügung vom 11.03.2021 (6/2021 CUX) über die Festlegung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebietes im Bereich der Gemeinden Beverstedt, Hagen i.Br., Loxstedt, Schiffdorf und der Stadt Geestland, sowie die Allgemeinverfügung vom 06.04.2021 (7/2021 CUX) über die Überführung des Sperrbezirks in das Beobachtungsgebiet infolge des Ausbruchs der hochpathogenen aviären Influenza in einem Nutzgeflügelbestand werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Begründung
In der Gemeinde Schiffdorf wurde am 10.03.2021 der Ausbruch der Geflügelpest im Nutzgeflügelbestand amtlich festgestellt. Mit Allgemeinverfügung vom 11.03.2021 (6/2021 CUX) wurden als Schutzmaßnahmen gemäß § 21 (1) S. 1 und § 27 (1) S. 1 Geflügelpest-Verordnung ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Der Sperrbezirk wurde mit Allgemeinverfügung vom 06.04.2021 (7/2021 CUX) in das Beobachtungsgebiet überführt.
Die Schutzmaßnahmen werden nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Geflügelpest-Verordnung aufgehoben, wenn die Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln erloschen ist.
Entsprechende Maßnahmen gemäß § 44 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung wurden durchgeführt. Ein erneuter Ausbruch oder ein weiterer Verdacht des Ausbruches der aviären Influenza im Nutzgeflügelbestand ist nicht festgestellt worden.
Nähere Informationen erhalten Sie im Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Telefon 04721 66-2132.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4a, 21682 Stade, Klage erheben.
Hinweis
Die Allgemeinverfügung vom 12.11.2020 über die Aufstallungspflicht von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) im Gebiet des Landkreises Cuxhaven behält bis auf Weiteres ihre Gültigkeit und gilt sowohl für private, als auch für gewerbliche Halter.
Cuxhaven, 13. April 2021 |
LANDKREIS CUXHAVEN |
Der Landrat |