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Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Cuxhaven

Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Cuxhaven - Rechtskraft Juni 2012 -

Hinweis: Der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 14. Mai 2014 die Festlegungen zur Windenergienutzung im Regionalen Raumordnungsprogramm 2012 des Landkreises Cuxhaven für unwirksam erklärt.

Mit der Bekanntmachung am 28. Juni 2012 erlangte das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Cuxhaven Juni 2012 Rechtskraft. Das RROP liegt ab diesem Zeitpunkt im Kreishaus des Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven öffenlich aus. Es kann im Amt Bauaufsicht und Regionalplanung in den Zimmern 323b bzw. 324 während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden. Darüber hinaus kann das RROP unter folgendem Link abgerufen werden:

RROP - Beschreibende Darstellung, Begründung und Umweltbericht

Zeichnerische Darstellung (10,6 MB)
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